Ab 1. März 2015 steigen die Zuschüsse für Vor-Ort-Beratungen auf eine Höhe von 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten bis zu maximal 800 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.100 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.
Einen Zuschuss in Höhe von 100 Prozent der förderfähigen Beratungskosten gibt es für die zusätzliche Erläuterung des Energieberatungsberichts in einer Wohnungseigentümerversammlung oder einer Beiratssitzung. Vorgesehen sind maximal 500 Euro. Wohnungseigentümergemeinschaften können außerdem auch dann eine Beratung in Anspruch nehmen, wenn nicht die komplette Eigentümergemeinschaft damit einverstanden ist.
Der Kunde einer Vor-Ort-Beratung hat nach der neuen Richtlinie außerdem eine Wahlmöglichkeit mit Blick auf den Inhalt des Energieberatungsberichts: Er kann wählen zwischen der Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts für eine Sanierung des Wohngebäudes (zeitlich zusammenhängend) zum KfW-Effizienzhaus (Komplettsanierung) oder eine umfassende energetische Sanierung in Schritten mit aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen (Sanierungsfahrplan).
Bislang gab es außerdem im Rahmen der Vor-Ort-Beratung einen Bonus für Thermographie und Beratung zur Stromeinsparung. Beide sind ab 1. März 2015 nicht mehr vorgesehen. Quelle: Bafa / pgl
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