Rekordsumme von 250 Millionen Euro

Baden-Württemberg weitet Wohnungsbauförderung aus

Baden-Württemberg will den Wohnungsbau ankurbeln. © B. Baumann

"Die Wohn- und Lebensqualität der Menschen in Baden-Württemberg hat für die Landesregierung einen hohen Stellenwert. Unser zentrales Ziel ist daher, ausreichenden und dabei vor allem bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Zum 1. April wollen wir deshalb erstmals ein einheitliches Förderprogramm 'Wohnungsbau BW 2017' auf den Weg bringen und die bisherige Wohnraumförderung breiter aufstellen und effizienter ausgestalten", erklärte Baden-Württembergs Bauministerin Nicole Hoffmeister-Kraut.

"Mit vielen Neuerungen werden wir dafür sorgen, dass deutlich mehr Menschen im Land von bezahlbarem Wohnraum profitieren können. In vielen Regionen sind Mieten und Immobilienpreise drastisch gestiegen. Es fehlt insbesondere günstiger Wohnraum für Menschen mit geringerem Einkommen."

Mit einem Volumen von 250 Millionen Euro investiert das Land so viel wie seit langem nicht mehr". 2015 waren es 105 Millionen Euro, 2016 schon 205 Millionen Euro.

Das Fördervolumen ist in verschiedene Bereiche aufgeteilt: Das Förderprogramm 'Wohnungsbau BW 2017' sieht 180,7 Millionen Euro für die Mietraumförderung, 62,3 Millionen Euro für die Förderung selbst genutzten Wohnraums, 6,5 Millionen Euro für die Modernisierungsförderung bei Wohnungseigentümergemeinschaften und 0,5 Millionen Euro für die Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen vor. "Unser Ziel ist es, allein in diesem Jahr bis zu 11.000 Wohneinheiten zu fördern", so die Ministerin.

Neben der Anhebung des Fördervolumens sind auch weit reichende inhaltliche Änderungen vorgesehen: Die beiden Säulen der Wohnraumförderung, das bestehende Landeswohnraumförderungsprogramm sowie das Förderprogramm 'Wohnraum für Flüchtlinge', werden zu einem Programm zusammengeführt. Hoffmeister-Kraut: "Diese Bündelung wird zu einer Vereinfachung und mehr Transparenz der Förderung beitragen."

Die Berechtigung zum Bezug einer Sozialmietwohnung ist auch weiterhin vom Einkommen der wohnungssuchenden Haushalte abhängig. Diese Wohnberechtigung können auch Zuwanderer oder Geflohene erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass sie bleibeberechtigt sind oder zumindest eine dauerhafte Bleibeperspektive haben.

Künftig gilt die soziale Mietwohnraumförderung landesweit. Damit fällt die bisherige Orientierung an den Bedarfszentren des Landes weg. Mit einer Strukturänderung der Förderarten der sozialen Mietwohnraumförderung wird einer Forderung der Wohnungswirtschaft nachgekommen.

Künftig können die Antragsteller alternativ erstmals einen Zuschuss beantragen, der das Förderdarlehen in vollem Umfang ersetzt. "Dieser Vollzuschuss erweitert das Angebot um eine weitere attraktive Option", so die Ministerin. Zudem sei eine Erhöhung der Einkommensobergrenze bei der sozialen Mietraumförderung für eine Familie mit zwei Kindern auf künftig 65.000 Euro geplant. Darüber hinaus soll durch die Anhebung der Einkommensgrenzen auch die Förderung von selbstgenutzten Wohneigentum attraktiver werden. Hier soll die Einkommensgrenze für eine vierköpfige Familie künftig bei 75.000 Euro liegen.

Um Hausbanken eine Mitfinanzierung zu ermöglichen, werden die Darlehenshöchstbeträge reduziert. Im Gegenzug werden die Förderkonditionen für selbst genutztes Wohneigentum strukturell verbessert, indem die Zinsvergünstigung des Darlehens intensiviert und die Dauer der Zinsvergünstigung von derzeit zehn auf 15 Jahre ausgedehnt wird.

In der sozialen Mietwohnraumförderung kann neben den derzeitigen Bindungsdauern von zehn, 15 oder 25 Jahren künftig auch eine Bindungsdauer von 30 Jahren als Gegenleistung zur Förderung gewählt werden. Quelle: Landesregierung Baden-Württemberg / pgl

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