Umweltministerium legt Erfahrungsbericht vor

Baden-Württemberg verschärft Wärmegesetz

Baden-Württemberg will das Erneuerbare-Wärme-Gesetz für Sanierung verschärfen. © Berres

Ab 2013 soll es ein neues E-Wärmegesetz für Bestandsgebäude in Baden-Württemberg geben. Es soll auch Nichtwohngebäude einbeziehen.

Die Bilanz des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes (EWärmeG) in Baden-Württemberg ist durchwachsen. Es sieht bislang eine Quote von 10 Prozent Erneuerbaren bei Sanierungsmaßnahmen an Heizungen seit 2010 vor. 2009 haben viele Hausbesitzer ihre Kessel noch getauscht, 2010 sind die Umsätze mit Erneuerbaren eingebrochen. Nun legt der neue Umweltminister Franz Untersteller mit der Sanierungspflicht für Büros und einer höheren Erneuerbaren-Quote bei Wohngebäuden nach.

Das Landesumweltministerium hat einen Bericht zu den bisherigen Ergebnissen vorgelegt. Danach haben Eigentümer von bestehenden Wohnungen und Wohngebäuden mit einem Anteil von 42 Prozent vor allem die Solarthermie genutzt, um die gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Wärme zu erfüllen. An zweiter Stelle liegt mit 17,7 Prozent feste Biomasse, gefolgt von Biogas mit 12 Prozent. Bei Neubauten dagegen hätten sich die Bauherren überwiegend für die Dämmung von Fassaden und Dächern entschieden.

Hochgerechnet auf das Jahr 2010 seien durch die Einführung des EWärmeG über 46.000 Tonnen CO2-Emissionen vermieden worden, so das Ministerium. Durch die erfolgten Maßnahmen im Untersuchungszeitraum von Januar bis September 2010 konnten im Wohngebäudebestand hochgerechnet rund 16 Prozent der aus den Altheizungen resultierenden Gesamtemissionen eingespart werden, so der Bericht.

Das ist aber nur ein Teil der Wahrheit. 2010 gab es einen heftigen Einbruch der Umsätze mit Erneuerbaren für die Handwerker und Hersteller im Ländle. Nach Meinung von Klaus Jesse, Chef des Branchenverbands BDH, bewirkt das Gesetz genau das Gegenteil dessen, was es erreichen soll: "Wir hatten Vorzieheffekte 2009, bei denen die Leute nur noch schnell den Kessel getauscht haben. Nun herrscht aber Abwarten, und es wird überhaupt nicht mehr investiert."

Baden-Württemberg will für 2013 ein novelliertes Gesetz vorlegen. Umweltminister Franz Untersteller sieht zwei Stellschrauben, um einen höheren Anteil Erneuerbarer zu erreichen: "Wir wollen zum einen private Nichtwohngebäude in das Erneuerbare-Wärme-Gesetz einbeziehen und auch für sie verpflichtende Vorgaben machen. Und wir wollen zum anderen den Pflichtanteil an erneuerbarer Energie bei Heizung und Warmwasser erhöhen von zehn auf zunächst 15 Prozent." Das erstaunt, weil im Bericht 12 der 22 befragten Energieagenturen des Landes sagten, das sei technisch machbar, aber häufig nicht wirtschaftlich.

Darüber hinaus werde auch das Land seiner Vorbildfunktion künftig stärker gerecht, unterstrich der Umweltminister. Die energetische Sanierung landeseigener Gebäude bekomme einen höheren Stellenwert. Dazu sollen die Mittel für die Sanierung der Landesliegenschaften aufgestockt werden. Zur Höhe des Betrags gab das Ministerium auf Frage von EnBauSa.de keine Auskunft.

Die Bundesländer können für den Gebäudebestand selbst Regelungen erlassen, in welchem Umfang Erneuerbare einbezogen werden müssen. Bisher nutzt diese Möglichkeit allein Baden-Württemberg. Im Saarland wird indes an einem Referentenentwurf gearbeitet, in Hamburg und Bremen gibt es Überlegungen, ebenfalls eine Regelung für den Gebäudebestand zur Einführung Erneuerbarer zu erarbeiten. Ein Gesetz sei nicht in Arbeit, man warte die Ergebnisse in Baden-Württemberg ab, sagte die Pressestelle des Umweltministeriums Nordrhein-Westfalen gegenüber EnbauSa.de. Ziel sei aber ein bundesweit einheitliches Gesetz. In Berlin gibt es eine Selbstverpflichtung der großen Immobilienunternehmen.

Für den Bund gibt es eine Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien bei der Errichtung neuer Gebäude, seit Mai 2011 auch für bestehende Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand.

von unserer Redakteurin Pia Grund-Ludwig

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