Verweis auf Bundesprogramme

Baden-Württemberg fördert Sanierungsplan nicht mehr

Die Förderung für den Sanierungsplan läuft in Baden-Württemberg aus. © EnBauSa.de

Das  Umweltministerium Baden-Württemberg fördert seit rund drei Jahren die Erstellung von gebäudeindividuellen energetischen Sanierungsfahrplänen für Wohngebäude. Da nun auch der Bund einen sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan finanziell unterstützt, wird das Förderprogramm Ende 2018 eingestellt. 

Anträge auf Zuschüsse für Sanierungsfahrpläne nimmt die L-Bank bis 31. Dezember entgegen. Die Abrechnung ist auch noch in 2019 möglich.

Umweltminister Franz Untersteller begründete die Entscheidung seines Hauses mit den erweiterten Fördermöglichkeiten auf Bundesebene: "Das Förderprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wurde deutlich verbessert und ist finanziell erheblich attraktiver als sein baden-württembergisches Pendant. Es wurde im Land in den vergangenen Monaten auch verstärkt nachgefragt."

Baden-Württemberg hat mit dem gebäudeindividuellen energetischen Sanierungsfahrplan aus dem Jahr 2015 wichtige Impulse an den Bund gesandt und insoweit entscheidend zur aktuellen Fortentwicklung der Bundesförderung beigetragen. "Unser baden-württembergischer Sanierungsfahrplan war Vorbild für die Entwicklung des individuellen Sanierungsfahrplans im Bund. Dass der Bund nun nachzieht, ist erfreulich und zeigt, dass der Sanierungsfahrplan als erster Baustein einer energetischen Gebäudesanierung eine unverzichtbare Planungsgrundlage ist", sagte Untersteller. Auch sei es ihm immer wichtig gewesen, dass bei der Energieberatung das Handwerk mit im Boot ist, so der Minister weiter. Die entsprechenden Anpassungen auf Bundesebene begrüße er daher ausdrücklich.

"Der Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg als solcher ist durch die Einstellung unserer Landesförderung im Übrigen nicht tangiert", betonte Franz Untersteller. "Er stellt auch weiterhin für Wohngebäude eine Option zur teilweisen Erfüllung der Anforderungen nach dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz des Landes dar." Eine Energieberatung für Wohngebäude im Sinne des Bundesförderprogramms werde als gleichwertig anerkannt. Quelle: Umweltministerium Baden-Württenberg / pgl

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