Bis zu 75 Prozent mehr Geld für Kommunen und Unternehmen

Baden-Württemberg erhöht Mittel für Klimaschutz

Am 31. März 2017 hat das Umweltministerium Baden-Württemberg das Förderprogramm Klimaschutz-Plus geändert. Für energetische Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden steigen die Zuschüsse um bis zu 50 Prozent. Die attraktivere Förderung gilt nicht nur für Nichtwohngebäude: Auch Maßnahmen in Gebäuden, die zur Erfüllung kommunaler Unterbringungspflichten dienen, etwa Flüchtlingswohnheime, sind nun förderfähig.

Die Boni für systematische Klimaschutzanstrengungen verdoppelt das Land. Insgesamt wird die Förderung damit um maximal 75 Prozent erhöht. Die Frist für investive Maßnahmen wurde bis Ende November verlängert. "Energiesparmaßnahmen erfordern jetzt noch weniger eigene Investitionen", sagt Martin Sawillion von der Klimaschutz- und Energieagentur (KEA). Auch die seit dem Programmstart Anfang Februar bereits eingereichten Förderanträge profitieren von den verbesserten Bedingungen. Die L-Bank informiert die betroffenen Antragsteller direkt.

Insgesamt stehen 11,5 Millionen Euro zur Verfügung. Geförderte erhalten jeweils maximal 200.000 Euro. Antragfrist für alle Programmteile ist der 30. November 2017. Klimaschutz-Plus wird von der L-Bank abgewickelt und von der KEA begleitet.

Im CO2-Minderungsprogramm, dem Teil A des Programms, werden investive Klimaschutzmaßnahmen gefördert. Förderfähig sind ausgewählte Maßnahmen zur Heizungserneuerung, Wärmedämmmaßnahmen, die Sanierung von Beleuchtungs- oder Lüftungsanlagen sowie – in Kombination mit einer der beiden erstgenannten Maßnahmen – der Einsatz von erneuerbaren Energien in Form von Holzheizungen, Wärmepumpen oder Solarwärmeanlagen. Für jede über die Lebensdauer der Maßnahme eingesparte Tonne Kohlendioxid (CO2) erhalten die Gebäudeeigentümer einen Betrag von 50 Euro. Allerdings war die Förderung bisher auf maximal 20 Prozent der förderfähigen Investitionen gedeckelt. Diese Grenze wird nun auf 30 Prozent erhöht.

Bei Nachweis systematischer Klimaschutzaktivitäten können zusätzliche Förderboni in Anspruch genommen werden. Auch bei ihnen gibt es Verbesserungen: Pro erfülltem Kriterium wird ein Aufschlag von jeweils zehn Prozent auf den ermittelten Förderbetrag gewährt. Bislang gab es hier nur fünf Prozent. Auch das Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm, Teil B des Programms, ist attraktiver geworden: Bei der Einführung eines systematischen Energiemanagements werden statt bisher zehn nun bis zu zwölf Tagewerke eines externen Dienstleisters pro Jahr gefördert. Quelle: KEA / pgl

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