Anspruchsvolle Effizienzhaus-Standards sind kaum zu realisieren, wenn mit denen in der EnEV zulässigen Pauschalabschlägen für Wärmebrücken gerechnet wird. Dann ist eine extrem dicke Dämmung erforderlich. Für Effizienzhäuser kann dann im Neubau ein Gleichwertigkeitsnachweis geführt oder es können genaue Berechnungen erstellt werden. In der Sanierung sei ein Gleichwertigkeitsnachweis schwierig, da das Verfahren für den Neubau entwickelt wurde, so die KfW.
Die KfW bietet für die Anerkennung von Effizienzhäusern zwei weitere Verfahren zur Berechnung von Wärmebrücken als Alternative an: Bei Sanierungsvorhaben kann im Rahmen eines erweiterten Gleichwertigkeitsnachweises durch die Kombination einer pauschalen und detaillierten Wärmebrückenbewertung ein Zuschlag zwischen 0,1 und 0,05 W/(m2K) erreicht werden. Oder es kann mit Hilfe eines Referenzverfahrens bei Wohngebäuden und bei gleichzeitiger Einhaltung bestimmter geometrischer und konstruktiver Vorgaben ein Wärmebrückenzuschlag von 0,035 W/(m2K) oder weniger erreicht werden, ohne diesen detailliert nachweisen zu müssen. Das soll den Aufwand für den Nachweis verringern bei gleichzeitiger sehr guter energetischer Qualität. Auch für die Dokumentation stellt die KfW Formulare zur Verfügung, die die Arbeit erleichtern sollen. pgl