Die Bundesregierung will die technisch und wirtschaftlich machbaren Mindestanforderungen an das Niedrigstenergiegebäude bis Ende 2016 festlegen. Dies schreibt die Regierung in ihrer Antwort (18/7955) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7768). Der Gesetzentwurf werde derzeit erarbeitet.
Der Niedrigstenergiegebäudestandard für Neubauten solle im Rahmen der anstehenden Novelle in einem Zug festgelegt werden und gemäß EU-Gebäuderichtlinie für öffentliche Nichtwohngebäude ab 2019 und für alle übrigen Gebäude ab 2021 gelten.
In der Anfrage wollte die Fraktion auch wissen, wie es um die Kontrolle der Energieausweise bestellt ist. Diese Aufgabe hat das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) vorläufig von den Ländern übernommen. Nach seinen Angaben hat das DIBt für das Jahr 2014 insgesamt 18.067 Energieausweise in die Stichprobenkontrolle einbezogen. Dies entspricht 5,6 Prozent der insgesamt ausgestellten Energieausweise. Zu den Ergebnissen der Stichprobenkontrollen könne noch keine Aussage getroffen werden, sagt die Bundesregierung. pgl