In der Pilotphase werden 39 Schulungsteilnehmer geprüft

Alternativer Zugang für Energieberater zu Bafa-Programmen startet 2020

Der Kreis der Antragsberechtigten Energieberater für Bafa-Fördermittel soll größer werden. © VZBV

Qualifizierte Energieberater, die derzeit die Bedingungen des § 21 EnEV nicht erfüllen, können sich ab Frühjahr 2020 durch Ablegen einer Prüfung für die Teilnahme an den Beratungsprogrammen des Bundes qualifizieren. Derzeit wird das seit 2017 im Projekt „Qualifikationsanforderungen in der Energieberatung“ entwickelte Prüfkonzept getestet. In der Pilotphase legen derzeit insgesamt 39 Teilnehmer die Prüfung ab und dürfen anschließend Energieberatung im Rahmen der Förderprogramme im Wohngebäude- und Nichtwohngebäudebereich leisten.

Bisher waren für die Bafa-geförderte Energieberatung im Baubestand nur diejenigen Berufsgruppen antragsberechtigt, die nach der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) auch die Energieausweise im Bestand ausstellen durften. Das sind laut §21 der EnEV grob umrissen zum einen Personen mit einem Hochschulabschluss in den Fachrichtungen Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstung, Physik, Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik, zum anderen Handwerksmeister und Techniker.

„Die alternative Zugangsweg richtet sich in der Tat an Personen, denen trotz Ihrer Befähigung eine qualifizierte Energieberatung anzubieten, der Zugang durch die Kriterien des § 21 EnEV verwehrt wird. Allerdings haben wir keine Zugangsanforderungen definiert. Prinzipiell ist jeder berechtigt, die Prüfung zu durchlaufen“, berichtete im Frühjahr dieses Jahres Markus Schmidt, Referent bei der Bundesstelle für Energieeffizienz im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa), im Gespräch mit der EnBauSa.de-Schwesterpublikation Energie Kompakt.

Inzwischen hat Ann-Cathrin Horward, ebenfalls Referentin bei der Bundesstelle, die Zuständigkeit für das Qualifizierungsprogramm übernommen. „Tatsächlich arbeiten die meisten der 39 Pilotteilnehmer – 22 im Bereich Wohngebäude und 17 bei den Nichtwohngebäuden – bereits im Bereich der Energieberatung oder sind Klimaschutzmanager, fallen aber nicht unter §21 EnEV, weil sie keine Meister oder Techniker sind“, berichtet sie jetzt im Gespräch mit EnBauSa.de. Im Bereich Energieberatung für Wohngebäude habe es aber auch zwei fachfremde Teilnehmer gegeben, die aus der Informationstechnologie kommen. Wer die notwendigen Fortbildungsstunden bereits nachweisen kann, muss nicht erneut die Fortbildungskurse besuchen, sondern kann direkt zur Prüfung übergehen.

Evaluation folgt auf die Pilotphase

Die letzten Prüfungen werden in dieser Woche abgelegt, dann erfolgt die Evaluation der Pilotphase durch die Universität Kassel. „Wir bekommen dann auch Feedback von den Weiterbildungsträgern, den Prüflingen und den Verbänden, die als stille Beisitzer an den mündlichen Prüfungen teilnehmen konnten“, berichtet Horward. Vertreten waren unter anderen die Energieberaterverbände GIH und  DEN  sowie der VDI. Auch Vertreter des Bafa nahmen als Beisitzer an den Prüfungen teil und bringen im weiteren Prozess ihre Anmerkungen ein. Für Ende des Jahres ist schließlich ein finaler Workshop geplant, in dem die Ergebnisse präsentiert und diskutiert werden.

Bisher sieht das Prüfungskonzept eine schriftliche Prüfung, einen Beratungsbericht und ein Fachgespräch vor. Dabei wird es wohl bleiben, berichtet Horward. Große Änderungen am Prüfkonzept seien nicht zu erwarten, "es wird aber Anpassungen geben". In der mündlichen Prüfung ist angedacht, dass ein Beratungsgespräch mit einem Kunden simuliert wird. Anschließend soll noch Zeit für Fragen bestehen. . "Wir planen den Weiterbildungsanbietern für diesen Prüfungsteil einen Leitfaden an die Hand zu geben, der das Vorgehen genauer beschreibt", so Horward.

Sie rechnet damit, dass noch im ersten Quartal die endgültige Prüfung stehen wird. Doch damit geht das Projekt „Qualifikationsanforderungen in der Energieberatung“ nicht zu Ende. Derzeit sind die Prüfungen auf die Bafa-Förderprogramme für Wohngebäude und Nichtwohngebäude ausgelegt. "Eine Ausweitung auf die Förderprogramme der KfW war nicht Teil des Projekts", so Horward. Das Thema werde aber weiter verfolgt. von Silke Thole

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