Die Finanzaufsicht Bafin fürchte, dass garantierte Guthabenzinsen von 3,5 Prozent aus alten Bausparverträgen die Stabilität der Bausparkassen gefährden könnten, berichtet das Magazin "Wirtschaftswoche". Nach Informationen des Magazins soll das Bausparkassengesetz so geändert werden, damit die Banken diese "Altlasten" durch eine Kündigung loswerden können. Derzeit können Kunden der Kündigung widersprechen.
Das derzeitige Bausparkassengesetz stammt aus dem Jahr 1991. "Über Anpassungen wird daher laufend nachgedacht, einen konkreten Zeitplan gibt es nicht", so ein Sprecher des Finanzamts gegenüber dem "Handelsblatt". Unterdessen müssten sich die Bausparkassen laut Wirtschaftswoche einem sogenannten Stresstest unterziehen, um die Auswirkungen der Niedrigzinsphase zu bewerten. Ergebnisse soll es Anfang 2015 geben.
Noch bis Ende 2014 können zahlreiche Bausparer sich die Arbeitnehmer-Zulagen sichern oder Wohn-Riester-Verträge abschließen und sich dabei Prämien für das laufende Jahr sichern. Riester-Bausparverträge seien erste Wahl, um für ein Eigenheim zu sparen, so die Stiftung Warentest im November 2014. Sie seien genauso gut wie ungeförderte Bausparverträge, brächten aber zusätzlich viele Tausend Euro an Zulagen und Steuervorteilen. Sparer können sich niedrige Kreditzinsen von 1,5 bis 3,5 Prozent sichern.
Der Riester-Bausparvertrag sei gut geeignet für Kunden, die in sieben bis fünfzehn Jahren ein Eigenheim bauen oder kaufen wollen, so die Tester.
Auch Wohnriester sei seit 2014 attraktiver. Eigentümer, die einen Riester-Vertrag haben, können ihr angespartes Guthaben künftig jederzeit für die Entschuldung ihrer Immobilie verwenden. Für ihre Anschlussfinanzierung könnten sie auf ein Riester-Darlehen umsteigen und dafür Zulagen und Steuervorteile kassieren. Außerdem dürften sie ihr Riester-Vermögen künftig für einen altersgerechten Umbau der eigenen vier Wände nutzen. Quelle: Finanztest / pgl