Beschränkungen bei der Förderung

Änderungen der Bundesregierung stoßen auf Widerstand

Die Änderungen über die Bundesförderung stößt bei zentralen Dachverbänden auf Kritik. Foto: www.co2online.de

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat deutliche Änderungen für die Förderung der Gebäudesanierung angekündigt, welche in Teilen bereits ab dem 28. Juli in Kraft getreten sind. Dagegen rührt sich erheblicher Widerstand bei diversen Verbänden. Die Beschlüsse würden den Weg zu energieeffizienterem und nachhaltigem Bauen nicht erleichtern, sondern erschweren.

Die Bundesregierung hat die Bundesförderung für effiziente Gebäude weitgehend neu aufgestellt. Eine entsprechende Reform hatte das BMWK nach Abstimmung mit den betroffenen Ressorts der Bundesregierung am 26. Juli 2022 vorgelegt. Ein Schwerpunkt der Förderung soll auf der energetischen Sanierung des Gebäudebestands liegen. Die Neubauförderung wird in einem weiteren, späteren Schritt vom Bundesbauministerium in enger Abstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministerium für das Jahr 2023 umgestaltet. Bis zur Neukonzipierung der Neubauförderung läuft das Programm EH 40 NH bis Jahresende weiter. Die Fördersätze wurden jedoch um 5-10 Prozentpunkte abgesenkt. Änderungen, die Einzelmaßnahmen bei der Sanierung beim BAFA betreffen, unter anderem Heizungen und die Gebäudehülle, erfolgen mit einer Übergangsfrist zum 15. August 2022. Das stößt auf heftigen Protest.  „Wenn jede Kilowattstunde zählt, wie Bundesminister Habeck immer wieder betont, ist jede Form der Verunsicherung schädlich. Der schnelle Ersatz von Gasheizungen ist wichtig, reicht alleine aber nicht aus“, sagt Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der DENEFF. Die Gebäude müssten insgesamt deutlich mit dem Verbrauch runter, damit er kostengünstig und schnell erneuerbar gedeckt werden kann. „Statt uns schnellstmöglich und nachhaltig aus Putins Klammergriff zu befreien, sendet die Bundesregierung jetzt das Signal, dass man anscheinend lieber auf Jahre mit immer neuen Entlastungspaketen zu hohe Energieverbräuche und damit Gasimporte subventionieren möchte“, sagt Noll. Der Verband erwarte, dass die Bundesregierung bald – und in Abstimmung mit den Markteilnehmenden – Korrekturen vornimmt. Dafür müsse auch die mittelfristige Mittelausstattung der Förderprogramme endlich zielkompatibel ausfallen.

Verlust der Planungssicherheit

Die Bundesingenieurkammer kritisiert die vorgelegte Reform zur Bundesförderung für effiziente Gebäude. „Um die Sanierungsquote zu erhöhen und die von der Bundesregierung gesteckten Klimaziele zu erreichen, ist eine Absenkung der Fördersätze und die Streichung einzelner Förderprogramme absolut kontraproduktiv“, kommentierte der Präsident der Bundesingenieurkammer, Dr.-Ing. Heinrich Bökamp die Entscheidung. Es sei zu erwarten, dass sich Bauvorhaben verzögern oder diese nicht wie geplant umgesetzt würden. „Ingenieurinnen und Ingenieure sind ein relevanter Motor für die Gebäudesanierung und die Erreichung der damit verbundenen Klimaschutzziele. Mit der kurzfristen Änderung der Förderung energetischer Gebäudesanierung geht jedoch jede Planungssicherheit verloren. Daher hätten wir uns statt einer scheibchenweisen Reform der BEG, die Bauherren und Planer verunsichert, eine einheitliche Reform gewünscht, wie sie ursprünglich zum 1. Januar 2023 angekündigt war“, so der Präsident der Bundesingenieurkammer.

Sorge um Gewerbeimmobilien

Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) ist überrascht von einigen Weichenstellungen zur Förderung der Gebäudesanierung. Besonders besorgt zeigt er sich über die Eile des Programmes. Denn die erst im vergangenen Jahr eingeführte Zuschussförderung wird sofort eingestellt und stattdessen komplett auf Kreditförderung und Tilgungszuschüsse umgestellt. „Der Weg der Bundesregierung auf dem Weg zur Klimaneutralität ist richtig, und die Förderung der Gebäudesanierung ist ein entscheidender Schritt, um hier voranzukommen“, sagt ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner. Nur gäbe es, so Mattner, beim Vorgehen in diesem Fall einen „echten Wermutstropfen“. Der ZIA-Präsident: „Die Immobilienwirtschaft wird wieder einmal abrupt von einem Schwenk der Förderpolitik getroffen. Nach den Turbulenzen im vergangenen Jahr hatte uns die Politik Kontinuität und Verlässlichkeit bei den Rahmenbedingungen versprochen.“ Die heutigen Änderungen „schwächen bei vielen bereits angelaufenen Sanierungs- und Neubauprojekten der Immobilienwirtschaft über Nacht die wirtschaftliche Grundlage“, so Mattner.

Neutraler Überblick über Fördermittel

Auch beim Thema Heizung gibt es Neuigkeiten. Ein Gaskesseltausch-Bonus wird eingeführt. Zusätzlich wird die Sanierung besonders ineffizienter Gebäude gefördert. Kreditförderungen für Komplettsanierungen können weiterhin über die KfW beantragt werden, ebenso bleiben die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen beim BAFA erhalten. Die jeweils aktuellen Details zu den Förderprogrammen sowie Hinweise zu ergänzenden Angeboten erhalten Verbraucher im FördermittelCheck von co2online. So werden die neuen Förderungsregeln weiterhin für Diskussionen sorgen.

Wolfram Hülscher

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