Bauvertragsrecht

Achtung bei „bauseits“

Bauverträge sollten vor Unterzeichnung geprüft werden. Foto: Monet/stock.adobe.com

Seit 2018 gilt das neue Bauvertragsrecht. Es bringt mehr Rechte und fördert die Transparenz. Nach wie vor sollten Bauleute ihre Bauverträge vor der Unterzeichnung von unabhängigen Sachverständigen prüfen lassen.

Der Verband Privater Bauherren (VPB) warnt vor unerkannten Fallen. Eine solche Falle verbirgt sich hinter dem unscheinbaren Wort „bauseits“. Steht das im Bauvertrag, dann müssen Bauleute besonders aufpassen. Der Begriff „bauseits“ suggeriert Laien, die Baufirma übernähme diese Arbeiten. Es ist aber tatsächlich umgekehrt. „Bauseits“ heißt immer: Diese Aufgaben müssen die Bauleute selbst veranlassen, übernehmen und zusätzlich bezahlen.

Arbeiten, die „bauseits“ erledigt werden müssen, bedeuten also grundsätzlich Mehrkosten und Eigenverantwortung für die Bauleute. Klassische Arbeiten, die „bauseits“ anfallen, sind Aushub und Entsorgung, die Erschließung des Grundstücks, Hausanschlüsse für Kanal, Wasser, Strom, Telefon und Gas. Auch Formulierungen wie beispielsweise „Baustellenzufahrt bauseits“, „Stahlbetondecke Fugenspachtelung bauseits“ oder „Beheizung des Gebäudes bis zur Übergabe bauseits“ kommen in Bauverträgen vor und werden von vielen Bauleuten nicht richtig interpretiert.

Deshalb rät der VPB, Bauverträge vor der Unterschrift von unabhängigen Sachverständigen prüfen zu lassen. Expert*innen finden die Haken und addieren die Extras zum realistischen Gesamtpreis.

Quelle: Verband Privater Bauherren / Delia Roscher

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