Einige Länder haben zum Jahresbeginn die Grundsteuer erhöht

2011 stehen Steueränderungen für Hausbesitzer an

Zahlreiche Änderungen des Steuerrechts treten 2011 in Kraft. Sie betreffen unter anderem die Absetzbarkeit von Handwerksdienstleistungen und die Höhe der Grundsteuer.

Hauseigentümer müssen sich auf eine Reihe von Steueränderungen einstellen. Darauf weist der Verband Haus und Grund hin.

Zukünftig wird der Steuerbonus für haushaltsnahe Handwerkerleistungen an der selbstgenutzten Immobilie von bis zu 1.200 Euro jährlich nur noch gewährt, wenn für die Handwerkerleistungen keinerlei öffentliche Förderungen in Anspruch genommen wurden.

Die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer in Höhe von bis zu 1.250 Euro jährlich können in den Fällen wieder geltend gemacht werden, in denen für die berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Ab dem Veranlagungszeitraum 2010 sind nicht nur Altersvorsorgeverträge über die Anschaffung eines Dauerwohnrechts förderfähig, sondern auch Verträge über die Entschuldung eines Dauerwohnrechts zum Beginn des Ruhestands. Einzahlungen auf ein Wohnförderkonto sind zudem künftig nur noch bis zum Beginn der Auszahlungsphase möglich.

Eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften werden rückwirkend ab dem 1. August 2001 erbschaftsteuerlich Ehegatten gleichgestellt. Dies betrifft die Steuerklasse, den Steuertarif, die persönlichen Steuerfreibeträge sowie die Versorgungsfreibeträge.

Nachdem bereits Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt seit einiger Zeit 4,5 Prozent Grunderwerbsteuer erheben, müssen Kaufwillige in Brandenburg seit dem Jahreswechsel sogar 5 Prozent zahlen. Auch in Niedersachsen und Bremen werden seit dem 1. Januar 2011 4,5 Prozent Grunderwerbsteuer fällig, im Saarland sind es 4 Prozent. Schleswig-Holstein plant, die Grunderwerbsteuer vermutlich ab 2012 deutlich anzuheben. pgl

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