Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

EU-Gebäuderichtlinie

Verpflichtende Sanierung besorgt Wohneigentümer*innen

Der neue Gesetzentwurf zur EU-Gebäuderichtlinie besorgt viele Eigentümer*innen. Foto: Marco2811/stock.adobe.com

Nach Plänen der EU-Kommission sollen Eigentümer*innen von Altbauten, die besonders viel Energie verbrauchen, zur Sanierung verpflichtet werden. Der Verband Wohneigentum (VWE) warnt vor einer finanziellen Überforderung ohne Eigenkapital.

Die in der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) angedachte Sanierungspflicht wird in Deutschland nach Angaben der Wohnungswirtschaft rund 3 Millionen alte Häuser betreffen, die der schlechtesten Effizienzklasse G angehören. Manfred Jost, Präsident des Verbands Wohneigentum (VWE) warnt vor einer finanziellen Überforderung von Eigentümer*innen ohne Eigenkapital. Diese könnten es sich nicht leisten zu warten, bis sich die Investition in eine energetische Sanierung nach Jahrzehnten durch eingesparte Heizkosten amortisiert habe.

„Dass die energetische Sanierung im Gebäudebestand eine unserer großen Aufgaben sein wird, um die Klimaschutzziele zu erreichen, steht außer Frage. Sanierungsrate und -tiefe müssen signifikant gesteigert werden“, sagt VWE-Präsident Jost. Aber: „Um das zu stemmen, darf der Faktor Mensch nicht vergessen und an seinen Interessen darf nicht vorbei agiert werden.“

Fehlende Beratung und verlässliche Informationen

Dringend nötig dafür sind Jost zufolge ein ausreichendes Angebot an niedrigschwelliger Beratung, am besten vor Ort in den Kommunen. Aus Sicht der Eigentümer*innen ist außerdem eine verlässliche Information über die längerfristige kommunale Planung zur quartiersbezogenen Energieversorgung wichtig, „daran knüpfen die Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Investitionsentscheidungen“.

Jost erneuert die Forderung der Verbraucherverbände nach einer Anpassung der Förderarchitektur: „Zuallererst muss gelten: Was gesetzlich gefordert wird, muss auch förderfähig sein. Eigentümer und Eigentümerinnen ohne Eigenkapital müssen in die Lage versetzt werden, überhaupt sanieren zu können.“ Dies gelte für langjährige Hauseigentümer*innen, die nun im Rentenalter sind, ebenso wie für junge Menschen, die eine Bestandsimmobilie erworben haben, die sie Schritt für Schritt sanieren wollen.

VWE-Präsident Manfred Jost kritisiert zudem weitere Lücken in dem Entwurf, der wichtige Aspekte wie die Leistungskapazitäten in der Baubranche und die Materialknappheit außer Acht lasse und die Bedeutung von Quartierslösungen bei der Energiewende im Gebäudesektor nicht berücksichtige. Jost: „Das alles mag ambitioniert sein, geht aber an der Realität vorbei. Hier muss die Politik noch nachbessern.“

Quelle: VWE / Delia Roscher

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