Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Zahlungspflicht auch bei Teilversand der Kostenaufstellung

Vermieter sollten Abrechnung an alle Mieter schicken

Auf ein Urteil zur Nebenkostenabrechnung weist Haus und Grund hin. Danach müssen Mieter eine Nebenkostenabrechnung auch dann bezahlen, wenn keine Kopie an im Mietvertrag genannte Mitmieter gegangen ist.

Auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland hin. Danach können Vermieter von einem Mieter die Nachzahlung von Betriebskosten verlangen, auch wenn nur diesem Mieter und nicht allen im Mietvertrag genannten Mitmietern die Betriebskostenabrechnung zugegangen ist.

Um Unklarheiten zu vermeiden, rät Mietrechtsexperte Kai Warnecke Vermietern aber dennoch, die jährliche Betriebskostenabrechnung stets allen im Mietvertrag genannten Mietern zuzustellen. Nur so könne der Vermieter sicherstellen, dass er von allen Mietern die Nachzahlung einfordern kann.

In dem zu entscheidenden Fall hatte eine Vermieterin nur einer Mieterin die Betriebskostenabrechnung zugeschickt und um Nachzahlung gebeten. Diese verweigerte dies mit dem Hinweis, dass der Mitmieter keine Kopie der Betriebskostenabrechnung erhalten habe. Der BGH hat entschieden, dass alle Mieter zahlen müssen, denen die Betriebskostenabrechnung zugeschickt wurde. pgl

Eine Verwendung dieses Textes ist kostenpflichtig. Eine Lizenzierung ist möglich.
Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt auf.