Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Einstufung als gefährlicher Abfall soll wieder zurückgenommen werden

Verbände wollen HBCD-Dämmung sicher verwerten

In der Sanierung kann Dämmung mit HBCD anfallen. © P. Grund-Ludwig

Zahlreiche Verbände aus Handwerk, Bau-, Dämmstoff-, Entsorgungs- und Kunststoffbranche haben Ende März in Frankfurt die Aktionsgemeinschaft "AG EHDA" gegründet, um durch eine sichere Verwertung das giftige Flammschutzmittel HBCD aus dem Stoffkreislauf auszuschleusen.

Eingesetzt wurde HBCD bei Dämmstoffen aus EPS. In heute verkauften Dämmstoffen wird HBCD bereits nicht mehr verwendet. Kritisch ist aber der Umfang bei der Entsorgung aus dem Rückbau. Dort ist die Unterscheidung zwischen HBCD-freiem und HBCD-belastetem Material schwierig, aber möglich.

Die AG-Mitglieder sprechen sich in einem Positionspapier dafür aus, HBCD-haltige Dämmstoffabfälle wieder als "nicht gefährlichen Abfall" einzustufen, wie es bis Ende September 2016 der Fall war. Sie begrüßen das Engagement der Bundesländer und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, bis zum Ablauf des aktuellen Moratoriums eine deutschlandweit einheitliche, praxistaugliche Lösung zur Entsorgung solcher Abfälle zu erarbeiten.

Die in der AG EHDA vertretenen Verbände und Unternehmen bieten der Politik ihre Unterstützung bei der Erarbeitung einer Lösung an. Aus Sicht der Aktionsgemeinschaft sollte sich diese Lösung an europarechtlichen Vorgaben orientieren und eine reibungslose Entsorgung gewährleisten. Die AG betont, dass die energetische Verwertung HBCD-haltiger Dämmstoffabfälle in thermischen Abfallbehandlungsanlagen und gemischt mit anderen Abfällen einerseits ein jahrzehntelang bewährter, für Mensch und Umwelt sicherer und zudem wirtschaftlicher Prozess ist.

Andererseits haben die akuten Entsorgungsengpässe im Herbst 2016 gezeigt, dass die Einstufung von HBCD-haltigen Dämmstoffabfällen als "gefährlicher Abfall" nicht wie geplant zu einer besseren Nachverfolgung und Ausschleusung des als POP-Stoff klassifizierten HBCD führt. Stattdessen wurde ein etablierter Entsorgungsweg zum Erliegen gebracht. Durch die Rückkehr zur alten Verfahrensweise aus der Zeit vor dem 30.9.2016, gegebenenfalls ergänzt durch eine angepasste Dokumentationspflicht, könnten etablierte Wege der Ausschleusung und Zerstörung des POP-Stoffs HBCD wieder genutzt werden. Zur Zeit gibt es noch keine alternativen Verwertungsverfahren im Markt. Die AG EHDA sieht sich auch als Plattform, weitere Ansätze für zukünftige Entsorgungswege zu entwickeln. Quelle: AG EHDA / pgl

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