Die Mehrzahl der Deutschen wohnt zur Miete. Deshalb ist die energetische Sanierung von Mietwohnungen ein wichtiger Hebel, um die Energieeffizienz des Gebäudebestands zu erhöhen. Die wohnungsbaulichen Verbände beklagen, dass die Hürden dafür hoch seien und die Mieter nicht wirklich mitziehen würden.
Auf die Investitionen der eigenen Unternehmen in die Energieeffizienz seiner Bestände verweist Lutz Freitag vom Verband der Wohnungsunternehmen (GdW). Zwischen 1990 und 2007 wurden nach Angaben des GdW 31 Prozent aller Wohnungen der Mitgliedsunternehmen einschließlich einer Wärmedämmung der Gebäudehülle energetisch saniert. 26 Prozent sind teilmodernisiert. Das besagt die Jahresstatistik 2009/2010.
Der Anteil der warmen Betriebskosten an der Gesamtmiete inklusive kalter Betriebskosten liegt in den Beständen des GdW bei durchschnittlich 15 Prozent. "Wir sind keine Maximierer, sondern Optimierer. Green Building reicht für uns nicht aus", benannte Freitag auf dem Kongress Zukunft Haus der Deutschen Energieagentur (Dena) in Berlin die Maxime bei der Sanierung.
Er verwies aber auf mangelndes Interesse der Mieter an der energieeffizienten Sanierung. Das machte er an zwei Kriterien fest: Mieter haben das Recht, bei einer Neuvermietung den Energieausweis zu verlangen. 82 Prozent seiner Mitgliedsunternehmen gaben aber bei einer Befragung an, dass der Energieausweis bei einer Neuvermietung nie verlangt werde. Auch sei die Bereitschaft, für energetisch sanierte Wohnungen mehr zu bezahlen gering. Nur fünf Prozent der Mieter seien laut einer Umfrage dazu bereit gewesen, sagte Freitag.
Aus Sicht seines Verbandes ist außerdem das Mietrecht immer noch eine hohe Hürde für energieeffiziente Sanierungen. Auch die Bundesvereinigung der Spitzenbverbände der Immobilienwirtschaft fordert eine <link finanzierung-beratung aktuelles artikel immobilienverbaende-bauen-beim-mietrecht-druck-auf-737.html _blank baut beim mietrecht druck>Änderung des Mietrechts. Mit dieser Frage hat sich auch eine Studie des Umweltbundesamts auseinandergesetzt. Die Experten schlagen vor allem drei Maßnahmen vor, um die wirtschaftlichen Anreize einer energetischen Modernisierung von Mietwohnungen zu erhöhen: Die Berücksichtigung der energetischen Beschaffenheit bei der Vergleichsmiete, der Ausschluss von Mietminderung bei energetischen Verbesserungen und einen an die Heizkostenersparnis gekoppelten Pauschalzuschlag zur energetischen Verbesserung.
Aus Sicht von Lutz Freitag ist zudem die Modernisierungsankündigung, zu der ein Vermieter verpflichtet ist, immer noch zu komplex. Diese Frage beschäftigt auch den Deutschen Mieterbund. Eine Idee, die dessen Direktor Lukas Siebenkotten dazu auf dem Kongress Zukunft Haus vorgestellt hat, war die einer Mustervereinbarung zwischen Mieter und Vermieter.
Die rechtssichere Ankündigung einer Sanierung ist bislang nicht einfach. Sie muss drei Monate vor Beginn einer Maßnahme erfolgen und Beginn, Art, Umfang, voraussichtliche Dauer der Sanierung und die vermutliche Mieterhöhung beinhalten. Das muss dann noch so formuliert sein, dass es die Menschen auch verstehen, um die es geht. Eine Standardisierung dieser Ankündigung wäre eine Möglichkeit. "Das ist aber nicht so einfach zu erreichen", meinte Siebenkotten.
Für vielversprechender hält er deshalb vor allem bei Mieteinheiten mit wenigen Wohnungen direkte Vereinbarungen zwischen Mietern und Vermietern. "Wir wollen solche Veinbarungen gemeinsam mit den Verbänden der Wohnungswirtschaft erarbeiten. Eine Fertigstellung ist für das erste Halbjahr 2010 geplant", sagte Siebenkotten. pgl