Nach der Wahl ist vor den Koalitionsverhandlungen. Nach diesem Motto nutzen die Verbände der Immobilien, Bau- und Wohnungswirtschaft den anstehenden Regierungswechsel, um ihren Forderungen Nachdruck zu verleihen.
Lutz Freitag, Präsident des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) und Walter Rasch, Präsident des Bundesverbands Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW), forderten die Parteien nach der Bundestagswahl auf, die Themen Bauen und Wohnen bei den Koalitionsverhandlungen ihrer Bedeutung entsprechend zu berücksichtigen.
"Die energetische Sanierung im Wohnungsbereich, der Abbau steuerlicher Hemmnisse und die Schaffung steuerlicher Anreize sowie die Stadtentwicklung müssen einen Schwerpunkt im zukünftigen Regierungsprogramm bilden und angemessen geregelt werden", sagten sie und fordern insbesondere, die Rahmenbedingungen für energetische Sanierung im Wohnungsbau zu verbessern.
Hier spielten Vereinfachungen in der Förderung, zum Beispiel durch Zuschüsse, und die Beseitigung von Hemmnissen im Miet- und Steuerrecht eine entscheidende Rolle. Beim Ordnungsrecht müsse eine umfassende Evaluierung der Auswirkungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 und der in Kürze in Kraft tretenden EnEV 2009 erfolgen. Eine weitere Verschärfung der EnEV über die jetzt geltenden Anforderungen hinaus sei für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft wirtschaftlich nicht mehr tragbar.
Auf wenig Begeisterung dürfte der Regierungswechsel beim Deutschen Mieterbund stoßen. Das Mietrecht müsse der veränderten Situation am Wohnungsmarkt angepasst werden, denn die Mietrechtsreform im Jahr 2001 habe die Rechtsstellung der Vermieter deutlich verschlechtert, hatte FPD-Chef Guido Westerwelle im Vorfeld der Wahlen gefordert. Franz-Georg Rips, Präsident des Deutschen Mieterbundes, fand daraufhin deutliche Worte: Bei dieser Einstellung zum Mietrecht sei zu hoffen, dass Westerwelle und die FDP keinen maßgeblichen Einfluss auf die Regierungspolitik bekommen.
Nicht nur bei der Sanierung, auch bei Neubauten fordern die Verbände der Baubranche ein Umdenken. Angesichts der niedrigsten Neubauquote der Nachkriegszeit sei eine Wiedereinführung der degressiven AfA, um bezahlbaren Wohnraum für alle in Ballungsgebieten bereit stellen zu können, erforderlich. "Der Wohnungsbau wird ohne veränderte Rahmenbedingungen zur Wachstumsbremse", so die Aussage von Hans Georg Leuck, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Mauerwerksbau, auf dem Deutschen Mauerwerkskongress in Dresden.
Um der energetischen Sanierung des Wohnungsbestands ebenfalls weitere Impulse zu geben schlug Thomas Sander, Vorsitzender des Fachverbandes Hoch- und Massivbau vor, die Arbeitskosten bei Handwerkerleistungen im Bestand in die Regelung des Paragraphen 35a Einkommenssteuergesetz mit einem Fördervolumen von 20.000 Euro einzubeziehen. Paragraph 35a regelt, wie Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen abgesetzt werden können. Bislang kann sich die Steuerlast auf Antrag um 20 Prozent vermindern, aber höchstens um 4.000 Euro. Dieser Betrag solle sich, so Sander, auf 5.000 Euro erhöhen, wenn die nachgewiesenen Arbeitskosten aufgrund energetischer Sanierungsmaßnahmen angefallen sind. "Wir müssen darüber hinaus die KfW-Förderung zur energetischen Sanierung fortführen und um einen speziellen Programmpunkt für den Bestandsersatz erweitern", fordert Sander weiter. pgl