Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Bis Ende 2011 muss oberste Geschossdecke gedämmt sein

Undichte Bodentreppe ist Energiefresser

Bei Bodentreppen zum Dachboden sollte auf einen luftdichten Einbau geachtet werden. Falls nicht, gehen bis zu 70 Prozent der Dämmwirkung der gedämmten obersten Geschossdecke verloren.

Bis Ende 2011 müssen Hausbesitzer in Altbauten die oberste Geschossdecke dämmen, wenn das Dachgeschoss nicht ausgebaut ist. Diese Frist ist in der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) festgeschrieben. Eine Schwachstelle bleibt allerdings auch in der gedämmten Decke bestehen - die Bodentreppe. Selbst gut gedämmte Bodentreppen können durch ungedämmte Fugen zum Energiefresser werden. Die Bodentreppe durchbricht die Decke auf rund einem Quadratmeter Fläche und die umlaufende Fuge summiert sich auf eine Länge von vier Metern. Experten zufolge gehen bis zu 70 Prozent der Dämmwirkung verloren, wenn die eingebaute Bodentreppe nicht luftdicht ist.

"Egal ob Ersteinbau oder Nachrüstung im Rahmen einer Renovierung – Hausbesitzer sollten auf eine luftdicht eingebaute Bodentreppe Wert legen", rät Matthias Dörr, Energiefachberater im Baustofffachhandel. Schwachpunkte seien die Deckelfuge zwischen Futterkasten und Deckel sowie die Anschlussfuge zwischen Decke und Futterkasten. Sind diese Stellen nicht luftdicht abgeschlossen, summieren sich die Energieverluste. Hinzu kommt, dass warme Luft aus den Wohnräumen in den kühleren Dachraum gelangt und dort zu Feuchtigkeit mit Folgen wie Schimmel führt.

Abhilfe schaffen dem Experten aus dem Baustoff-Fachhandel zufolge moderne, energiesparende Bodentreppen, die neben einem vollflächig gedämmten Deckel eine Hohlkammerdichtung zwischen Futterrahmen und Deckel und vor allem ein sicheres Anschluss-System für den luftdichten Einbau aufweisen. Sein Tipp: "Dämm- und Dichtwerte der Bodentreppe sollten nicht berechnet, sondern für das komplette Bauteil geprüft sein. Mit unabhängigen Prüfzeugnissen sind Hausbesitzer auf der sicheren Seite. Der U-Wert bei modernen Bodentreppen liegt zwischen 0,6 und 1,1 W/m²K und die Luftdichtheit des Anschluss-Systems sollte mit einem geprüften a-Wert (Fugendurchlasskoeffizient) nachgewiesen sein." 117sth

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