Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Hinweise zur Desinfektion und möglichen Risiken dabei

UBA erneuert Leitfaden zu Schimmel am Bau

Ein neuer Leitfaden des Umweltbundesamts informiert über Schimmel an und in Gebäuden und gibt Hinweise zu Ursachen und Bekämpfung.

Das Umweltbundesamt hat in einem Leitfaden aktuelle Empfehlungen zur Ursachensuche, Erfassung, Bewertung und Sanierung von Schimmel in Gebäuden zusammengefasst. Gesetzliche Anforderungen an den Neubau und bei der Sanierung bestehender Gebäude haben sich unter dem Energieeinsparaspekt in den letzten Jahren deutlich geändert und verschärft. Das mache eine Neuauflage bestehender Publikationen notwendig.

Die Gebäudehülle wurde durch die Anforderungen nach der geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV) immer luftdichter. Dadurch wächst bei schlechter Ausführung die Gefahr von Feuchteanreicherung und damit für Schimmelwachstum durch unsachgemäßes oder unzureichendes Lüften. Baulich bedingte Einflüsse für zu hohe Feuchte im Innenraum, in und an Bauteilen, gibt es weiterhin in Alt-und Neubauten, sie sind aber nur eine von mehreren Entstehungsursachen für Schimmel.

Eine der Aussagen des Leitfadens: Sogenannte Desinfektionsmaßnahmen sind bei Schimmelsanierungen in den meisten Fällen nicht sinnvoll und werden in der Praxis viel zu häufig angewendet. Daher gibt es Empfehlungen, wann die Anwendung von Bioziden überhaupt sinnvoll ist.

Eine Aktualisierung der Aussagen und Empfehlungen im Hinblick auf den Gebäudebestand, zu Lüftungsempfehlungen in energiebedarfsarmen Gebäuden und zu lüftungstechnischen Systemen im Zusammenhang mit dem Risiko für Schimmel und der Bewertung bei Schimmelbefall wurden notwendig und sind mit dem neuen Leitfaden vorgenommen worden. In den letzten Jahren wurde zudem deutlich, dass bei Schimmelbefall nicht nur Schimmelpilze, sondern oft auch Bakterien sowie Protozoen und Milben wachsen. Daher wird der Begriff "Schimmel" im neuen Leitfaden einheitlich für das Wachstum aller Mikroorganismen bei Feuchteschäden verwendet. Von Schimmelpilzwachstum wird gesprochen, wenn explizit nur die Schimmelpilze gemeint sind.

Nicht jedes am und im Gebäude eingesetzte Material ist durch Schimmel befallen, nur weil Schimmelpilzsporen oder Bakterien darauf nachgewiesen wurden. Auch hierzu wird im neuen Leitfaden eine Präzisierung vorgenommen und zwischen Verunreinigung (Kontamination) und Befall deutlicher unterschieden. Es werden Hintergrundwerte für Schimmelpilze und Bakterien in unterschiedlichen Materialien angegeben.

Bei den "alten"Schimmelleitfäden wurde oft beanstandet, dass die darin festgelegten Empfehlungen undifferenziert auf alle Innenräume angewendet wurden. Zumindest wurde es in der Praxis oft so interpretiert, dass in Wohnräumen die gleichen Anforderungen wie in Nebenräumen außerhalb der Wohnung oder sogar in Garagen gelten. Diesem Problem wird in dem neuen Leitfaden dadurch Rechnung getragen, dass "Nutzungsklassen" mit unterschiedlich hohen Anforderungen eingeführt werden.

Der Leitfaden gilt für Büroräume, Schulen, Kindergärten, Theatersäle und andere öffentliche Räume sowie für alle Wohnräume und sonstigen Räume mit dauerhafter oder eingeschränkter Nutzung. Er gilt nicht für Großküchen, Gastronomie, Lebensmittelbetriebe und Krankenhäuser sowie produktionstechnisch mit Mikroorganismen belastete Arbeitsplätze.

Immer wieder unterschiedlich interpretiert wurde in der Vergangenheit die Aussage, wann befallene Bauteile entfernt werden müssen oder wann es reicht, diese so abzuschotten, dass keine Schimmelpilzsporen und abgestorbenen Bestandteile in die Raumluft gelangen. Im neuen Leitfaden wird darauf differenzierter eingegangen.

Der neue Leitfaden erhebt - wie die früheren - den Anspruch, den Rahmen für einheitliche Vorgehensweisen bundesweit in Deutschland und - neu - in Absprache mit den dortigen staatlichen Institutionen und angepasst an die österreichischen Gegebenheiten auch in Österreich zu setzen. Er soll nicht jeden möglichen Einzelfall beschreiben und dafür detaillierte Empfehlungen geben. Das kann ein übergeordneter "Leitfaden" nicht leisten.

In Absprache mit verschiedenen Verbänden, die im Bereich Schimmelerkennung und -bewertung tätig sind, wurde im Vorfeld festlegt, dass Detailausführungen, etwa zu technischen Trocknungsmaßnahmen oder zur Feuchtebeurteilung in Materialien oder zum Arbeitsschutz von der Berufsgenossenschaft Bau sowie dazu tätigen externen Fachverbänden in eigenen Merkblättern oder Handlungsanleitungen behandelt werden. Die dortigen Empfehlungen sollen sich auf die UBA-Leitfadenempfehlungen stützen und sollen keine davon abweichenden Empfehlungen geben.

Der aktuelle Leitfaden richtet sich an Sachverständigenbüros, Handwerksunternehmen, mikrobiologische Labore und alle, die Schimmel erkennen, bewerten und Sanierungskonzepte erarbeiten sollen. Sanierungsfirmen finden wichtige Hinweise, werden für Detailausführungen aber auf die Empfehlungen der Verbände verwiesen. Der Leitfaden bietet Hilfestellung auch für Wohnungsunternehmen und örtliche Behörden, die Schimmelsanierungen begleiten oder überwachen und den Sanierungserfolg kontrollieren wollen. Schließlich werden auch betroffene Gebäudenutzer wertvolle Hinweise finden.

Im Leitfaden werden gesundheitliche, bauphysikalische, messtechnische und allgemeine raumlufthygienische Fragestellungen berücksichtigt. Auf werkvertragliche und andere rechtliche Aspekte, aus denen sich abweichende Einschätzungen ergeben können, wird nicht eingegangen. Quelle: Umweltbundesamt / pgl

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