Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Fern- und Nahwärmepflicht bleibt trotz Strom vom Dach erhalten

Tübingen macht bei Neubauten KfW 55 und PV zur Pflicht

Boris Palmer macht PV auf dem Dach im Neubau zur Pflicht. © Gudrun de Maddalena

In Tübingen müssen künftig alle Neubauten nach dem Standard KfW 55 oder besser gebaut werden. Außerdem sind für neue Gebäude entweder eine PV-Anlage oder Solarthermie Pflicht. Oberbürgermeister Boris Palmer erläutert im Interview mit Pia Grund-Ludwig, Chefredakteurin von EnBauSa.de, was er sich von dem Beschluss verspricht.

Herr Oberbürgermeister, wie war die Resonanz Ihrer Kollegen auf den Beschluss? Rechnen Sie mit Nachahmern?

Ich habe bisher keine Anfragen bekommen, aber ich nehme an, dass die vielen Presseberichte aufmerksam gelesen werden in den zuständigen Abteilungen.

Haben Sie denn vor dem Beschluss mit anderen OBs gesprochen?

Nein, ich habe das die letzten vier Jahre sehr konsequent in der Stadt vorbereitet und verfolgt, aber ich habe nicht mit anderen darüber gesprochen. Mir schienen die Tübinger Verhältnisse dafür besonders günstig zu sein. Wir haben einen ökologisch sehr offenen Gemeinderat, wir haben die notwendigen Mehrheiten für solche Beschlüsse, wir haben innovative Stadtwerke, die ein eigenes Angebot für PV-Dachanlagen zur Verfügung stellen, wir haben ein anspruchsvolles CO2-Klimaschutzziel. In Tübingen sind die Voraussetzungen für Pionierleistungen gut, und ich wollte deswegen vor allem zum Ziel kommen und habe mich da nicht bei anderen erkundigt.

Welchen messbaren Effekt versprechen Sie sich von dem Beschluss?

Das werden wir an der PV-Zubaurate in Tübingen sehen. Ich bin mir sicher, dass sie im Vergleich zu anderen Kommunen deutlich nach oben gehen wird.

Ein großer Teil der Neubauten wird erfasst

Welcher Anteil der neu gebauten Wohnungen ist von dem Beschluss betroffen?

Das lässt sich nicht ganz präzise sagen, weil wir unterschieden müssen zwischen Wohnungen die auf bestehendem Baurecht gebaut werden und Wohnungen, für die neues Baurecht gilt. Nachträglich ist eine solche Auflage kaum möglich, Wir gehen aber davon aus, dass die Masse der Neubauten neues Baurecht braucht, und dass wir einen Großteil der Neubauten erfasst haben.

Warum kommt der Beschluss erst jetzt, nachdem die großen Lücken in der Innenstadt gerade fertig zugebaut sind?

Das stimmt nicht ganz, die große Lücke die Sie vielleicht im Auge haben ist der Güterbahnhof. Dort haben wir in den letzten drei Jahren die entsprechenden Klauseln in den Grundstückskaufverträgen getestet und das Stadtwerkemodell etabliert, so dass auf diesem größten Areal alle Dächer eine Solaranlage bekommen werden. Als sich gezeigt hat, dass es dort in der Praxis problemlos funktioniert, haben wir den nächsten Schritt getan und hatten auch die Argumente für den Gemeinderat für einen Grundsatzbeschluss, um das jetzt generell zu machen.

Warum gibt es diesen Beschluss nur für den Neubau und nicht für die Sanierung zum Beispiel dann, wenn eine Baugenehmigung notwendig ist?

Die Baugenehmigung ist ein Rechtsanspruch, da darf die Kommune keine zusätzlichen Auflagen machen, das geht nur bei neuem Planrecht.

In der Sanierung haben Sie keine Möglichkeiten einzugreifen?

Nein. Das war der Versuch, den die Kollegen in Marburg gemacht haben, durch eine Satzung für das gesamte Stadtgebiet Solarpflicht auch bei Sanierungen festzulegen. Es wurde gerichtlich entschieden, dass das nicht rechtlich zulässig ist.

Auf welchen Standard saniert die Stadt bei eigenen Bauprojekten, zum Beispiel beim Technischen Rathaus?

Das Technische Rathaus hat Passivhaus-Standard. Wir haben einen Passivhaus-Grundsatzbeschluss. Wenn es technisch möglich ist, ist Passivhaus das Ziel, bei Neubauten ohnehin. Das ist aber ein kleiner Teil des Bauvolumens, da geht es eher um die Vorbildfunktion.

Hat das Technische Rathaus eine PV-Anlage?

Ja, die ist auch nach dem Eigenverbrauchsmodell konzipiert.

Mieterstrom ist in Tübingen kein Thema

Gibt es Ansätze für Quartierlösungen, die von der Stadt gefördert werden?

Das gibt es bisher nicht. Bei Quartierslösungen hat man rechtliche Probleme, da ist der Eigenstromverbrauch in der Regel nicht mehr gegeben und man verliert die Wirtschaftlichkeit. Da sind die Rahmenbedingungen nicht gut. Quartierslösungen setzen immer auch Speicherlösungen voraus, die sind ebenfalls noch schwierig. Das kann ein Schritt sein, der später kommt. Für uns waren die Voraussetzungen für den Grundsatzbeschluss, dass wir mit guten Gründen sagen konnten, dass diese Pflicht für niemand ein Nachteil ist. Wer diese Pflicht erfüllt, hat davon sogar wirtschaftliche Vorteile, Strom vom eigenen Dach ist günstiger als alles, was man kaufen kann.

Geht das dann einher mit einem Ausstieg aus der Anschlusspflicht an Nah- und Fernwärme?

Nein, denn es geht nur um die Stromseite und hat für die Wärmeversorgung so lange keine Bedeutung, wie man nicht mit Stromheizungen arbeitet. Das ist eine Ausnahme, der Strom wird überwiegend für die Zwecke eingesetzt, die wir schon kennen und vielleicht noch stärker in die Mobilität gehen. Heizen mit Strom sehe ich nicht als reale Option, da sind Nah- und Fernwärmekonzepte das richtige.

Und Wärmepumpen mit Strom vom Dach?

Das ist eine Option, über die man sprechen kann. Das ist nicht ausgeschlossen, aber eine entsprechende Vorschrift machen wir nicht. Meine Erfahrung ist, dass solche Pionierleistungen eher von ganz wenigen realisiert werden. Wir sehen deshalb bei den aktuellen Bauvorhaben immer auch netzgebundene Wärme vor.

Zielkonflikt zwischen Ökologie und sozialen Zielen

Welche weiteren Hebel sehen Sie für Städte, um im Gebäudebereich voranzukommen?

Im Gebäudebereich ist die entscheidende Frage, wie kann man die Sanierungsquote nach oben bringen. Da hat man die eigenen Gebäude in der Hand, wir haben da eine Quote von 4 Prozent in den letzten Jahren erreicht. Man kann private Eigentümer motivieren zur Sanierung. Wir haben aber eine Situation, in der der Wohnungsmarkt so eng ist, dass schon sanierungsbedingter Leerstand zum Problem wird und wo Sanierungen sicherlich auch in der Kritik stehen und reduziert werden, weil darin vor allem Mieterhöhungspolitik gesehen wird. Wir sind leider in einer Situation, wo es einen Zielkonflikt gibt zwischen sozialen und ökologischen Zielen, den man nicht ohne Weiteres ausräumen kann. Wir müssen uns im Moment tatsächlich darauf konzentrieren, ausreichend bezahlbaren Wohnraum herzustellen. So lange das nicht gelingt, werden die ökologischen Ziele etwas unter die Räder kommen, so schade ich das finde.

Sehen Sie diesen Zielkonflikt nur in der Sanierung oder auch im Neubau?

Im Neubau sehe ich ihn nicht, die Berechnungen die wir machen zeigen, dass sowohl Energiestandards als auch PV jedenfalls auf die Lebensdauer des Gebäudes gerechnet wirtschaftlich vorteilhaft sind. Das sind eher politische Scheingefechte wo man das Problem, der Verteuerung von Neubauten, das es tatsächlich gibt, der Ökologie in Schuhe schiebt. Da wird das Soziale genutzt, um Ökologie plattzumachen. Ich halte es für notwendig, dagegenzuhalten.

Ihr Baubürgermeister sagte in der Diskussion, dass die Mehrkosten für den Standard KfW 55 keine große Rolle spielen. Von welcher Größenordnung gehen Sie dabei aus?

Wir gehen von 5 bis 8 Prozent Mehrkosten aus. Man muss das aber konkretisieren: Cord Soehlke sagte, wenn man die KfW-Förderung einrechnet, spielen die Mehrkosten keine Rolle. Die sind schon relevant, aber es steht eine relevante Förderung dagegen.

Mehrkosten werden durch Förderung kompensiert

Das heißt Sie gehen nicht davon aus, dass die Mehrkosten in dieser Höhe über die Mieten weitergegeben werden?

Wir gehen davon aus, dass die Mehrkosten durch die Förderung kompensiert werden und deswegen kein Grund für höhere Mieten besteht.

Auch nicht bei einem Tübinger Mietspiegel der für energetisch hochwertige Wohnungen einen höheren Satz zulässt?

Das tut er, dabei ist aber kaum an Neubauten zu denken die ohnehin einen guten Energiestandard haben. Es geht um den Unterschied zwischen saniert und nicht saniert. Dort zeigt der Mietspiegel einen Preisunterschied in der Kaltmiete, und das zurecht, weil die Nebenkosten so deutlich sinken, dass eine höhere Kaltmiete für ein saniertes Gebäude verlangen kann.

Haben Sie daran gedacht, in den Neubauten auch ein Energiemonitoring verpflichtend zu machen?

Ich bin was so viel Datenerhebung angeht skeptisch, wenn nichts daraus folgt und man nur einen Datenfriedhof hat. Damit vergrault man die Leute eher, als dass man etwas voranbringt.

Manche Effizienzhäuser funktionieren aber nicht so wie man sich das vorstellt, da könnte Monitoring helfen....

Das würde nicht durch Monitoring besser, sondern man müsste sich mit Eigentümern und Mietern zusammensetzen um zu schauen, was los ist. Wenn nur Daten angelegt werden, passiert wenig. Wir schicken allen Stadtwerkekunden eine schöne grafische Darstellung wo sie im Vergleich zu anderen liegen. Ich habe noch nicht wahrgenommen dass daraus irgend etwas folgt. Das ist schade, aber so einfach sind die Leute nicht, dass sie sich Zahlen anschauen und sofort handeln.

Eine Verwendung dieses Textes ist kostenpflichtig. Eine Lizenzierung ist möglich.
Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt auf.