Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Änderungen sollen Mieter aber nicht mehr belasten

Studie: Mietrecht behindert energetische Sanierung

Mietrecht macht energetische Sanierung schwierig. Bild: Gesobau

Das Umweltbundesamt (UBA) hat sich in einer Studie mit dem Thema beschäftigt, welche Änderungen am Mietrecht notwendig sind, um energieeffiziente Sanierung im Mietwohnungsbau zu beschleunigen. Die Ideen dürften auf ein geteiltes Echo stoßen.

Die Experten schlagen vor allem drei Maßnahmen vor, um die wirtschaftlichen Anreize einer energetischen Modernisierung von Mietwohnungen zu erhöhen: Die Berücksichtigung der energetischen Beschaffenheit bei der Vergleichsmiete, der Ausschluss von Mietminderung bei energetischen Verbesserungen und einen an die Heizkostenersparnis gekoppelten Pauschalzuschlag zur energetischen Verbesserung.

Die Erhebung kommt zwar zu der Auffassung, dass das derzeitige Mietrecht "kein passendes wirtschaftliches Anreizgerüst für die Vornahme energetischer Verbesserungsmaßnahmen bereithält", betont aber gleichzeitig, dass das vielbeschworene Nutzer-Investor-Dilemma die Situation nicht differenziert genug beschreibe. So könnten Vermieter zwar die Kosten für Energieeffizienz-Sanierung nicht durchreichen, gleichzeitig würden aber nicht selten Sanierungsmaßnahmen schlecht durchgeführt, aber trotzdem umgelegt.

Ein Ansatz der Forscher besteht darin, auch das Recht der Mieter auf Informationen zu erhöhen. So sollen Energieausweise den Mietern uneingeschränkt zugänglich gemacht werden. Bislang haben Mieter nur dann  ein Recht darauf, den Energieausweis einzusehen, wenn sie ein Objekt neu anmieten.

Einen hohen Stellenwert nimmt in der Analyse des UBA die Berücksichtigung der energetischen Beschaffenheit in der ortsüblichen Vergleichsmiete ein. Versuche, einen solchen Vergleich zu erstellen, hat es in den vergangenen Jahren immer wieder gegegeben. Noch sind sich aber weder Mieter- noch Vermieterverbände einig, wie dieser Vergleich unbürokratisch und ausreichend genau erfolgen kann. Das Institut Wohnen und Umwelt hat sich damit in unterschiedlichen Studien beschäftigt. Bislang gibt es jedoch keinen Ansatz, der beiden Kriterien gerecht wird.

Um bei Mieterhöhungen sicherzustellen, dass diese die Mieter nicht über Gebühr belastet, schlagen die Autoren eine zeitliche Begrenzung oder eine Koppelung an die reale Heizkostenersparnis vor. Ein an die Heizkostenersparnis gekoppelter Zuschlag sei praktikabel und belaste die Mieter allenfalls geringfügig, schreiben die Autoren.

Ein Vorschlag des UBA dürfte wohl auf jeden Fall auf Zustimmung bei der neuen Regierungskoalition stoßen: Es soll schwerer werden, bei energetischen Verbesserungen die Miete zu mindern. Das sei für die Mieter dann zumutbar, wenn die Maßnahmen auf wenige Monate begrenzt würden und eine Verminderung der Beheizbarkeit nur außerhalb der Heizperiode stattfinde, so die Studie. Im Vorfeld der Bundestagswahl hatte der Bundesverband der Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft eine Duldungspflicht gefordert. pgl

Eine Verwendung dieses Textes ist kostenpflichtig. Eine Lizenzierung ist möglich.
Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt auf.