Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Ersparnis bis zu 1.200 Euro möglich

Steuerbonus ist bei Fenstertausch möglich

Fenstertausch wird teilweise mit Steuerbonus belohnt. © Baumann

Steuerliche Abschreibung und KfW-Förderung sind zwei Möglichkeiten, neue Fenster zu finanzieren.

Wer angesichts hoher Energiepreise und nicht mehr zeitgemäßem Wohnkomfort über die Ausstattung eines Neubaus mit hochwertigen Fenstern und Türen oder über den Austausch der veralteten Exemplare im Bestandsgebäude nachdenkt, hat zunächst oft ein Thema im Hinterkopf: Die fälligen Ausgaben. "Natürlich kosten hochwertige Fenster und Türen sowie deren fachgerechte Montage im Mauerwerk ihr Geld. Aber zum einen schafft man damit dauerhafte Werte, erhöht die Sicherheit, den Komfort und die Energieeffizienz und zum anderen werden neue Fenster und Türen mit den unterschiedlichsten Programmen lukrativ gefördert", erklärt der Geschäftsführer des Verbandes Fenster + Fassade, Ulrich Tschorn.

Eine interessante Förderung neben staatlich bezuschusster Kredite über die KfW ist die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen. Hier können die Arbeitskosten von Handwerkerrechnungen in privaten Haushalten bis maximal 6.000 Euro zu 20 Prozent direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. "Das gilt allerdings nur, wenn nicht gleichzeitig für die realisierten Maßnahmen KfW-Fördermittel in Anspruch genommen werden. Beim Einbau von neuen Fenstern können dann bis zu 1.200 Euro an Steuern gespart werden", schließt Tschorn.

Förderprogramme für den Fenstertausch gibt es sowohl auf kommunaler Ebene, als auch in den Bundesländern und beim Bund. So werden nicht nur Maßnahmen hinsichtlich der Energieeffizienz, sondern auch zum Beispiel Maßnahmen zum Schallschutz mit attraktiven Förderungen unterstützt.

Bei der KfW-Bank sind die Programme "Energieeffizient Bauen" und "Energieeffizient Sanieren" die erste Wahl für die Zukunftssicherung des Eigenheims. Beim Programm "Energieeffizient Bauen" wird die Errichtung beziehungsweise der Ersterwerb hochwertiger Neubauten – hierzu zählen die KfW-Effizienzhäuser 70, 55/Passivhaus und 40/Passivhaus – mit einem zinsverbilligten Darlehen bis zu 100 Prozent der Bauwerkskosten gefördert. Der Förderhöchstbetrag pro Wohneinheit beträgt dabei 50.000 Euro. Auch das Angebot des Programms "Energieeffizient Sanieren" kann sich sehen lassen. Interessant ist hier die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus für alle, die ihr Haus besonders effizient sanieren möchten. "Alternativ dazu gibt es aber auch die Förderung von Einzelmaßnahmen wie zum Beispiel für neue Fenster", verrät Tschorn. Einzelmaßnahmen können auch die einzelne Wohnung betreffen.

Ob Effizienzhaus oder Zuschuss: Zur Verfügung steht eine Kreditvariante mit zinsverbilligtem Darlehen und hohen Tilgungszuschüssen für Effizienzhäuser sowie eine Zuschussvariante für Einzelmaßnahmen. Die Förderhöchstbeträge pro Wohneinheit betragen bei der Kreditvariante pro KfW-Effizienzhaus 75.000 Euro und für Einzelmaßnahmen 50.000 Euro. Bei der Zuschussvariante können immer noch 10 Prozent der Kosten oder maximal 5.000 Euro pro Wohneinheit geltend gemacht werden. "Werden die neuen Fenster zum Beispiel mit einem erhöhten Einbruch- oder Schallschutz ausgestattet, so sind diese Mehrkosten ebenfalls förderfähig. Das gilt auch für die Demontage und Entsorgung der alten Fenster und die Montage der neuen Fenster – inklusive deren Ausstattung – sowie neuer Rollläden und Haustüren", erklärt Tschorn.  Quelle: VFF/DS / pgl

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