Änderungen des Mietrechts, die die SPD-Politikerin und Berliner Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer demnächst in den Bundesrat einbringen will betreffen auch die energieeffiziente Sanierung.
Vermieter sollen nach einer Modernisierung von Wohnraum nur noch neun statt elf Prozent der Kosten auf die Miete umlegen können. Außerdem soll es eine stärkere Begrenzung für Mieterhöhungen in bestehenden Mietverhältnissen geben. Während Vermieter die Kaltmiete derzeit in drei Jahren um bis zu 20 Prozent erhöhen können, will Junge-Reyer den Spielraum auf 15 Prozent in vier Jahren beschränken.
Im Einzelnen sehen die Berliner Vorschläge zum einen eine Senkung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen auf 15 Prozent in vier Jahren. Bislang kann der Vermieter die Miete um bis zu 20 Prozent in drei Jahren erhöhen. Auch eine Begrenzung der Neuvertragsmieten ist geplant, Einzelheiten sind aber noch nicht bekannt. Zum zweiten soll die jährliche Mieterhöhung nach einer Modernisierung statt bislang 11 Prozent nur noch 9 Prozent betragen dürfen. Drittens sollen Vermieter den Mietern den Energieausweis für das Gebäude unaufgefordert vorlegen. Bislang haben die Mieter einen Anspruch darauf, den Energieausweis zu sehen, die Vermieter müssen ihn aber nicht von sich aus zeigen.
Brisant ist eine vierte Forderung: Erfüllen die Häuser Mindestanforderungen der Energieeinsparverordnung nicht, sollen Mieter das Recht zur Mietminderung haben. Die Beschränkungen für Mieterhöhungen bei Neuvermietungen begrüßt der Mieterbund: "In Ballungszentren verlangen Vermieter bei einem Neuabschluss von Mietverträgen oft 30 bis 50 Prozent mehr. Es gibt keine Bindung an Mietspiegel oder das ortsübliche Preisniveau. Hier muss eine Grenze eingezogen werden", so dessen Direktor Lukas Siebenkotten. Er findet die Gesetzesinitiative sinnvoll und verweist darauf, dass die Bundesregierung ausschließlich über die Verschlechterung der Mieterrechte nachdenke.
Die Koalition hatte im Vorfeld der letzten Bundestagswahlen Änderungen des Mietrechts angekündigt. Vor allem die FDP wollte die Hürden im Mietrecht für eine energetische Sanierung senken.
Der Bundesverband der Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft fordert, dass Mieterhöhungen infolge einer energetischen Modernisierung generell möglich sein müssten. Schwierig sei dies derzeit bei Staffelmietvereinbarungen, zum anderen für Indexmieten. Mieterhöhungen infolge klima- oder umweltfreundlicher Modernisierungen sollten auch in diesen Fällen gesetzlich zugelassen werden.
Die Immobilienwirtschaft spricht von einem Nutzer-Investor-Dilemma und betont, dass der Mieter derzeit den Nutzen einer Sanierung habe und der Vermieter die Kosten trage müsse. Diese Argumentation greife zu kurz, so eine Untersuchung des Umweltbundesamts zu Hemmnissen im Mietrecht für energetische Sanierung. So könnten Vermieter zwar die Kosten für Energieeffizienz-Sanierung nicht durchreichen, gleichzeitig würden aber nicht selten Sanierungsmaßnahmen schlecht durchgeführt, aber trotzdem umgelegt.
Bis zu realen Veränderungen dürfte es jedoch noch eine Weile dauern. Der Vorstoß der Berliner Senatorin, die auch Sprecherin der Bauminister der SPD-geführten Länder ist, sei eine Aktion in ihrer Funktion als Berliner Senatorin, heißt es aus ihrem Amt. Andere Bundesländer könnten sich anschließen, Absprachen dazu gebe es bislang aber nicht. Pia Grund-Ludwig