Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Branchenverband geht mit Stellungnahme aus der Deckung

SPD fordert Aufklärung zu Bränden bei WDVS

Brandriegel können das Übergreifen von Bränden verhindern. © BASF

Mit einer Kleinen Anfrage reagiert die SPD auf die Berichte des NDR, dass Wärmedämmung mit Polystyrol Brände begünstigen könne.

Ein Bericht des NDR, der sich mit der Frage beschäftigt hat, ob Dämmung mit Polystyrol Brände beschleunigt beschäftigt nun auch die Bundesregierung. Die SPD hat in einer Kleinen Anfrage Aufklärung verlangt, wie real die Gefahren sind.

Mittlerweile liegt auch eine Stellungnahme des Fachverband Wärmedämmverbundsysteme vor. Dessen Fazit: Bauaufsichtlich zugelassene Wärmedämm-Verbund­systeme (WDVS) führten zu keinem erhöhten Brandrisiko. Bei dem in dem TV-Beitrag dargestellten Fall handele es sich "um einen zweckorientierten Demonstrationsversuch (...), der weder normgerecht war, noch ein realistisches Szenario abbildete."

Hartmut Ziebs, Vizepräsident des Deutschen Feuerwehrverbands (DFV) bestätigt aber, dass der Einsatz dieses Materials zur Dämmung der Außenwand Probleme beim Brandschutz verursachen kann. Polystyrol sei laut Ziebs jedoch nicht generell problematisch. Entscheidend sei die Dicke des Dämmstoffs, sagt er. Zudem verweist er auf die Möglichkeit, dass sich bei einem Brand der Fassade giftige Gase entwickeln können, die eine Gefährdung darstellen können.

Allein der Verdacht, dass es hier zu einer potentiellen Gefährdung kommt, müsse durch Experten geprüft und bewertet werden fordert die SPD in ihrer Kleinen Anfrage. Lösungen für den Brandschutz müssten gefunden werden. Diese Normen gebe es und sie würden auch überwacht, argumentiert der Fachverband WDVS.

Die Vorschriften lassen bei Gebäuden bis zu 7 Metern Höhe die Verwendung normal entflammbarer Fassadenbekleidungen zu. Normal entflammbar heißt, dass sie durch eine kleine Flamme entzündbar sein dürfen, aber dann nur langsam fortschreitend brennen. Bei höheren Gebäuden bis 22 Metern sind schwer entflammbare Verkleidungen Vorschrift. Die dürfen nicht zu einer Brandausbreitung führen. "In Deutschland wird für Anwendungen im Bauwesen ausschließlich flammgeschützter Polystyrolhartschaum eingesetzt, der als schwerentflammbar eingestuft ist", schreibt der Verband.

Die SPD fragt außerdem nach Brandfällen, bei denen die Fassadendämmung die Brandgefahr erhöht hat. Der NDR nannte dazu in seinem Bericht zwei Fälle, einen in Delmenhorst im Juni 2011 und einen in Berlin im Jahr 2005. In Delmenhorst sei als Brandausbruchstelle ein Müllsammelbehälter identifiziert worden, der in einem Holzschuppen stand, so der Fachverband. "Der massebezogene Anteil der relativ dünnen Polystyrol-Dämmschicht kann mit hoher Sicherheit im Gegensatz zu dem Müllcontainer und dem Holzschuppen keinen großen Beitrag zum Brandgeschehen geleistet haben", schreibt der Verband.

Im anderen Brandfall sei aufgrund der besonderen Bauweise der Fassade mit Holzspanplatten und Polystyrol-Dämmung eine Zulassung im Einzelfall mit Brandschutzauflagen erfolgt. "Nach dem Brand wurde laut Feuerwehr festgestellt, dass weder diese Brandschutzmaßnahmen noch das WDVS richtig ausgeführt worden waren", schreibt der Fachverband. Es habe sich nicht um ein allgemein zugelassenes System gehandelt, bestätigt das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt). Man habe den Vorfall aber zum Anlass genommen, die eigenen Vorschriften zu überprüfen. Von Sachverständigen sei festgestellt worden, dass die bis dahin zugelassenen WDVS ausreichend sicher seien, so das Institut.

Das Institut sieht den Bericht des NDR insgesamt kritisch. Er liefere keine neuen Erkenntnisse: "Dass WDV-Systeme mit Polystyroldämmstoffplatten brennen, ist in der Fachwelt eine allseits bekannte Tatsache", so das DIBt. Die Anordnung von Brandsperren in jedem zweiten Geschoss, die in dem Bericht als unzureichend kritisiert wurde, sei "mit der Fachwelt abgestimmt". Feuerwiderstandsfähig müssten die Geschossdecken sein, an der Fassade seien Brandriegel in jedem 2. Geschoss "im Einklang mit den Landesbauordnungen".

Der für den NDR-Beitrag durch die MPA Braunschweig durchgeführte Brandversuch habe nicht dem für die Zulassungsprüfungen entsprochen. Durch eine von der Norm abweichende Versuchsanordnung entspreche diese "nicht mehr einer Brandbeanspruchung unter Realbrandbedingungen". Die Prüfung habe keinen "plausiblen praxisgerechten Bezug", wird der Fachverband noch deutlicher. Das impliziert, es seien also von der MPA Braunschweig Bedingungen getestet worden, die nicht der Realität entsprechen. Das ist für eine Prüfanstalt ein massiver Vorwurf. Bislang hat sich die Anstalt dazu auch auf Nachfrage nicht äußern wollen.

Die SPD stellt in ihrer Kleinen Anfrage auch die Frage nach Brandsicherheitstests und deren Zulassungsverfahren. Die würden von den Herstellern beauftragt und bezahlt heißt es. Das ist so, aber das DIBt gibt die für die Zulassung erforderlichen Prüfungen vor. Sie dürfen nur an vom DIBt vorgegebenen Prüfstellen durchgeführt werden. 

von unserer Redakteurin Pia Grund-Ludwig

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