Das EEG 2021 sieht hingegen einen jährlichen Zubau von nicht einmal 5 GW vor. "Wenn die Bundesregierung dieses Versäumnis nicht schnell korrigiert, provoziert sie zwangsläufig eine klimapolitisch untragbare Laufzeitverlängerung fossiler Kraftwerke“, sagt Carsten Körnig, BSW-Hauptgeschäftsführer.
Kein Verständnis hat der BSW auch für die Einschränkung der Fördermöglichkeiten mittelständischer Gewerbedächer. Nur noch für max. 50 Prozent der erzeugten Strommenge erhalten Betreiber neuer Solarstromanlagen z. B. auf größeren Lagerhallen mit vergleichsweise geringem eigenen Stromverbrauch künftig eine Marktprämie. Alternativ müssen Projektierer von Solardächern mit einer Leistung von über 300 Kilowattpeak zuvor erfolgreich an stark limitierten Förderauktionen teilnehmen. "Ein Großteil ungenutzter Gewerbedächer wird damit vorerst nicht für die Sonnenstromernte und den Klimaschutz erschlossen", so Körnig.
Erfreulich seien hingegen die erreichten Verbesserungen für private Verbraucher und das Kleingewerbe. Betreiber von Solaranlagen mit einer Leistung von maximal 30kWp und einem jährlichen solaren Eigenverbrauch von maximal 30 Megawattstunden müssen künftig keine EEG-Umlage für den selbst verbrauchten Solarstrom mehr bezahlen. Der BSW fordert die Befreiung von der Sonnensteuer seit vielen Jahren, seit 2018 hat er in dieser Frage auch Unterstützung von der EU erhalten und zuletzt eine entsprechend einvernehmliche Empfehlung aller Ministerpräsidenten erreicht. Erleichtert zeigte sich der Bundesverband auch, dass der Weiterbetrieb ausgeförderter PV-Altanlagen nicht mehr durch überzogene Messanforderungen blockiert werde. Auch für Mieterstromprojekte habe es auf Betreiben der SPD zumindest teilweise Fortschritte gegeben.
Quelle: BSW / wh