Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Tagung diskutiert zu Haftungsfragen in der Wohnungswirtschaft

Schnäppchenmentalität behindert Brandschutz

Diskussionsrunde zum Brandschutz. © Grund-Ludwig

Mit der Frage, ob Wärmedämmverbundsysteme Brände beschleunigen beschäftigte sich eine Diskussionsrunde an der Akademie der Immobilienwirtschaft in Berlin.

Mit der Frage, ob die Wohnungswirtschaft nach Bränden an wärmegedämmten Häusern in Haftung genommen werden kann beschäftigte sich eine Podiumsdiskussion der BBA Akademie der Immobilienwirtschaft. Die Unwissenheit zum Thema Brandschutz sei groß, betonte der Brandschutzexperte Reinhard Gerhardt.

Aus seiner Sicht ist mangelnde Aufsicht am Bau und eine nicht korrekte Ausführung von bereits existierenden Brandvorschriften ein enormes Risiko. Dabei spiele die Bauausführung beispielsweise an den Stürzen eine wichtige Rolle bei der Ausbreitung des Brandes über die Fassade. Das müsse geplant, aber auch während des Baus kontrolliert werden. Um mehr Verantwortlichkeit bei den Ausführenden zu erreichen sei es notwendig, eine Errichtererklärung zum Thema Brandschutz auch in das Leistungsverzeichnis bei Bauvorhaben aufzunehmen, riet Kai Uwe Bartos von der Baurevision der GAGFAH M Immobilien-Management.

Er nannte auch Details zu einem Brand in Delmenhorst im Frühsommer 2011, der häufig als Beispiel für die Rolle der Fassadendämmung bei Bränden genannt wird. Das Gebäude gehört zu den Beständen der GAGFAH. Ausgelöst wurden die Brände durch Brandstiftung an zwei Stellen in vorgelagerten Schuppen. Wichtig war für die Ausbreitung des Brandes, dass es eine Verbindung zwischen diesen Schuppen in Holzständerbauweise vor dem Gebäude und dem Gebäudekörper gab. Das gehe nicht, betonte Bartos. Der Brand ist außerhalb entstanden, hat aber innerhalb von nur sechs Minuten auf die Fassade übergegriffen und breitete sich über die Fassade bis auf den Spitzboden aus.

Wärmedämmverbundsysteme hätten unbestreitbare Vorteile, aber auch brandschutztechnische Risiken, betonte Gregor Pfafferoth, Branddirektor bei der Berliner Feuerwehr. Für Wolfgang Setzler, Geschäftsführer des Fachverbands Wärmedämmverbundsysteme kommt es darauf an, bei der Bauausführung und in der Sanierung auf eine korrekte Ausführung der Brandbarrieren zu achten.

Er setze sich zudem dafür ein, dass man sich nicht am Notwendigen, sondern am möglichen Optimum orientiere, so Setzler. Das seien Lösungen auf Basis der Brandschutzklasse B1, dafür werde er sich auch beim Deutschen Institut für Bautechnik einsetzen.

Mit der Frage der Haftung aus Sicht von Wohnungsunternehmen, wenn im Brandfall Dämmung eine Rolle spielt beschäftigte sich die Rechtsanwältin Beate Heilmann. In Frage kämen dabei zwei Ansätze, die Verkehrssicherungspflicht und die Mängelhaftung. Die Verkehrssicherungspflicht verlange, die Maßnahmen zu ergreifen, die ein normal vorsichtiger Mensch ergreifen würde. Das müsse zudem wirtschaftlich zumutbar sein.

Bei der Mängelhaftung könne es für die Immobilienunternehmen kritisch werden, wenn eine Fassade nicht korrekt ausgeführt war. Deshalb riet Heilmann dringend, alle hierzu notwendigen Unterlagen zu dokumentieren und aufzubewahren. Bei der Mängelhaftung sei das Risiko gegenüber dem Mieter höher, dann kämen möglicherweise auch Forderungen nach einem Ersatz etwa für die Wohnungseinrichtung und Schadenersatz auf die Wohnungseigentümer zu.

Mehr Sicherheit als Polystyrol könnten Dämmungen aus Mineralwolle bringen, "aber da haben wir in Deutschland eine Schnäppchenmentalität", sagt Setzler. Dämmung aus Mineralwolle ist zirka 50 Prozent teurer als gängiges Polystyrol. Und es sei auch kein Allheilmittel, so Feuerwehrexperte Pfafferoth. Durch die höhere Dämmstoffdicke würden mehr Klebstoffe verwendet die brennen und zu einem Glimmen des Materials führt.

Auf die Frage, ob man die Mehrkosten durch Mineralwolle auf die Mieter umlegen könne gab es von der Rechtsexpertin Heilmann keine eindeutige Antwort. Unübliche Kosten sind laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2009 nicht umlagefähig. Dabei ging es aber um Mehraufwand, den der Vermieter verschuldet hatte. Mehr Sicherheit können aber ein Argument sein, das die Umlage rechtfertige, so Heilmann.

Notwendig sei aber vor allem auch mehr vorbeugender Brandschutz, darin war sich die Diskussionsrunde einig. Dazu gehöre beispielsweise die ganz simple Maßnahme, Müllcontainer in entsprechendem Abstand vom Gebäude aufzustellen.
 
von unserer Redakteurin Pia Grund-Ludwig

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