Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Vorsicht ist insbesondere bei Bauten aus der Nachkriegszeit angesagt

Schadstofftest ist bei Immobilienkauf ratsam

Bei der Sanierung von Gebäuden können Schadstoffe auftauchen. © Ben Baumann

In Baugrund oder -substanz stecken oft Risiken von Schadstoffbelastung. Die sollte man vor dem Kauf mit einem Gutachten klären.

In alter Bausubstanz oder im Baugrund stecken oft Risiken, die auf den ersten Blick nicht erkennbar sind: Altlasten im Boden oder Schadstoffe in Baumaterialien, die sowohl die Gesundheit der Bewohner als auch das Baubudget erheblich belasten können. "Wer sich rechtzeitig mit diesem Thema auseinandersetzt, vermindert gesundheitliche, wirtschaftliche und rechtliche Risiken beim Immobilienerwerb", so der Rat vom Bauherren-Schutzbund.

Insbesondere in Gebäuden, die nach dem Zweiten Weltkrieg errichtet wurden, sind Materialien verbaut, deren gesundheitsgefährdende Wirkung damals noch nicht bekannt war. Beispiele sind krebserregende Parkettkleber, die mit Polycyclischen Kohlenwasserstoffen (PAK) belastet sind, Asbest in Bodenbelägen und Verkleidungen, stark formaldehydhaltige Holzwerkstoffe, flüchtige organische Stoffe (VOC) aus Lösemitteln und Biozide in Holzschutzmitteln, die außen wie innen angewendet wurden. "Noch Jahrzehnte nach ihrem Einbau rufen manche dieser Stoffe gesundheitliche Beeinträchtigungen hervor, die von einem unspezifischen Unwohlsein, Kopfschmerzen, Müdigkeit und gereizten Schleimhäuten über Allergien bis hin zur Krebsgefahr reichen", so die BSB-Experten.

Sie weisen darauf hin, dass bei den meisten Kaufverträgen über Gebrauchtimmobilien ein sogenannter Gewährleistungsausschluss vereinbart wird. Die Immobilie wird wie sie steht und liegt erworben, also unter Umständen mit sämtlichen darin verborgenen Mängeln. Umso wichtiger ist es, vor Abschluss des Kaufvertrages Risiken einzugrenzen.

Aus diesem Grunde, so die BSB-Empfehlung, sollte sich der Käufer nicht scheuen, das Thema Schadstoffe gegenüber dem Verkäufer anzusprechen. In den meisten Fällen wird dieser erklären, dass er nichts von Schadstoffen weiß. Der Nachweis des Gegenteils ist nach Abschluss des Kaufvertrages oft schwierig. Bereits bei geringen Zweifeln oder wenn durch den Verkäufer keine verlässlichen Angaben gemacht werden können, sollte deshalb eine Schadstoffuntersuchung veranlasst werden. Quelle: BSB / pgl

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