In den vergangenen Wochen hat es viele Diskussionen um die Entsorgung von alten Dämmplatten auf Basis von EPS gegeben, die das Flammschutzmittel HBCD enthalten. Die neue Abfallverzeichnisverordnung fordert die gesonderte Entsorgung. Damit geht sie über die entsprechende EU-Verordnung hinaus, die lediglich eine Ausschleusung von HBCD aus dem Stoffkreislauf fordert. Das wäre auch, wie bisher üblich, durch Verbrennung bei hohen Temperaturen gemeinsam mit anderem Müll möglich. Durch die Pflicht zur Sonderbehandlung kam es zu Engpässen auf den Deponien, die Bundesländer reagieren nun mit Sonderverordnungen, die klarstellen, wie mit dem Müll zu verfahren ist. Aktuell anfallende Abfälle von Baustellen sind nicht betroffen, in neuen WDVS auf Basis von EPS darf ohnehin kein HBCD mehr enthalten sein.
Vor kurzem hat auch Rheinland-Pfalz klargestellt, wie mit dem Müll im Lande zu verfahren ist, nämlich so wie bislang auch. "In Rheinland-Pfalz hat sich der Abfallentsorgungsweg von Styropor durch die neue Rechtslage nicht verändert. Für die HBCD-haltigen Materialien stehen wie bisher die meisten Müllverbrennungsanlagen zur Verfügung, weil sie – mit Ausnahme der Anlage in Pirmasens – bereits über eine entsprechende Zulassung verfügen. Außerdem können Bauabfälle mit geringen Mengen an HBCD-haltigen Dämmmaterialien als nicht gefährlicher Abfall in allen Hausmüllverbrennungsanlagen entsorgt werden", erklärte Umweltstaatssekretär Thomas Griese.
Zur Klarstellung hat das Umweltministerium mit einem Erlass "Entsorgung HBCD-haltiger Dämmstoffe aus Polystyrol" die Abfallbehörden nochmals informiert. "Die berichteten Entsorgungsprobleme insbesondere für Handwerksbetriebe, dass Abfallwirtschaftsbetriebe oder private Entsorgungsunternehmen die Annahme verweigerten, haben nichts mit der aktuellen Änderung der rechtlichen Grundlage zu tun. Wir möchten den Handwerksbetrieben und Privatleuten Sicherheit geben, dass ihre styroporhaltigen Abfälle weiterhin entsorgt werden können", erläutert Griese.
Der Erlass verdeutlicht, dass HBCD-haltige Dämmplatten nicht an der Baustelle getrennt werden müssen, da die Entsorgung in jedem Fall über thermische Verwertung erfolgen wird. Bauabfälle mit weniger als 0,5 Kubikmeter pro Tonne oder rund 25 Volumenprozent HBCD-haltigem Dämmmaterial können wie bisher als nicht gefährlicher Abfall in allen Hausmüllverbrennungsanlagen entsorgt werden.
"Um die Energiewende weiter voranzutreiben, ist das Dämmen von Gebäuden ein ganz entscheidender Aspekt zur Energieeinsparung. Noch besser als das Dämmen mit Stoffen auf Rohölbasis, ist der Einsatz von nachwachsenden Dämmstoffen. Das ist umweltfreundlich und in der Betrachtung des gesamten Lebenszyklus weniger kostenintensiv", rät Griese. Quelle: Umweltministerium Rheinland-Pfalz / pgl