Für Passivhäuser ist eine KfW-Förderung nach dem Effizienzhausstandard 40 möglich. Darauf verweist das Passivhaus Kompendium. Dazu muss aber der Primärenergiebedarf nachgewiesen werden.
Passivhäuser, die sich vom Passivhaus-Institut zertifizieren lassen wollen, müssen die Energiekennwerte für ihr Haus mit dem Passivhaus-Projektierungs-Paket (PHPP) berechnen. Die KfW hat gegenüber dem Passivhaus Kompendium erklärt, dass die Berechnungen nach PHPP nicht EnEV-konform seien, weil die Einhaltung primärenergetischer Anforderungen nicht nachgewiesen werden müsse. Obwohl die KfW davon ausgeht, dass der Effizienzhaus-40-Standard von Passivhäusern erreicht wird, wird nur in der mittleren Effizienzklasse gefördert. Es bestünden Zweifel, ob die KfW-Anforderungen immer erfüllt seien, deshalb muss der Primärenergiebedarf gesondert nachgewiesen werden. Das Passivhaus Institut hat reagiert. Mit der neuesten Version des PHPP könne der Nachweis des Primärenergiebedarfs nach EnEV erbracht werden, so das Institut. pgl