Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Abschreibung für Sanierungsprojekte bleibt Teil des Gesetzespaketes

Parlament debattiert über Gebäudesanierung

Gebäudesanierung wird im Parlament entschieden. © Berres

Die Gebäudesanierung im Energiekonzept der Bundesregierung wird heute im Parlament diskutiert.

Heute wird im Bundestag über das Energiekonzept der Bundesregierung diskutiert. Damit wird es auch eine Weichenstellung beim Thema der Gebäudesanierung geben. 32 Verbände, Organisationen und Institutionen die in der Kampagne "Impulse für den Wohnungsbau" organisiert sind, haben sich für eine Nachbesserung des Gesetzespaketes zur Energiewende ausgesprochen. Das Bündnis aus der Bau- und Immobilienbranche reicht von bauwirtschaftlichen Verbänden über Gewerkschaften und Immobiliendachverbänden bis zum Deutschen Mieterbund.

Die Forderung an die Bundesregierung lautet, die energetische Sanierung von Gebäuden sowie das energiesparende Planen und Bauen stärker zu gewichten. Die Verbände argumentieren unter anderem damit, dass sich die Förderung der Gebäudesanierung quasi selbst finanziere: Jeder Förder-Euro mobilisiere acht Euro an privatem Kapital, das in den Baubereich investiert werde. Über Einnahmen aus der Umsatzsteuer sei die Förderung der Sanierung quasi gegenfinanziert.

Das Verbände-Bündnis fordert deshalb eine deutliche Aufstockung der KfW-Fördermittel für die energetische Gebäudesanierung. Kurzfristig müssten hierfür mindestens 2 Milliarden - statt der bislang geplanten 1,5 Milliarden - Euro pro Jahr bereitgestellt werden. Mittelfristig seien 5 Milliarden Euro jährlich notwendig. Die Förderung müsse über mehrere Jahre hinweg garantiert werden. Nur so bekämen sanierungswillige Hausbesitzer die notwendige Sicherheit bei der Planung.

In einem wesentlichen Punkt kommt der Gesetzesentwurf einer Forderung der Verbände entgegen. Es wird steuerliche Anreize zur Sanierung geben. Bei vermieteten Wohngebäuden sollen Maßnahmen gefördert werden, mit denen insbesondere erreicht wird, dass das Gebäude einen Primärenergiebedarf von 85 Prozent eines zum Zeitpunkt des Beginns der Maßnahme vergleichbaren Neubaus nicht überschreitet. Steuerpflichtige können über einen Zeitraum von 10 Jahren diese nachträglichen Herstellungskosten in Höhe von jeweils 10 Prozent steuermindernd geltend machen. Bei energetischen Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutzten Wohngebäuden können die entsprechenden Aufwendungen über einen Zeitraum von 10 Jahren gleichmäßig verteilt wie Sonderausgaben abgezogen werden.

Geplant ist mittlerweile auch, das Gesetz nicht erst zum 1. Januar 2012, sondern bereits im laufenden Jahr am Tag nach der Verkündung in Kraft treten zu lassen. Das war eine Forderung unterschiedlicher Akteure. Sie hatten davor gewarnt, dass bei einem späteren Inkrafttreten der Sanierungsstau eher verschärft werde, da viele dann mit Sanierungsarbeiten warten würden, bis sie diese abschreiben können.

Die bislang vorgesehenen Steuererleichterungen über Abschreibung waren in der Diskussion im Finanzausschuss in dieser Woche kritisiert worden, da sie Bezieher höherer Einkommen mehr bringen als Geringverdienern. In der Diskussion ist nun auch eine Sanierungszulage, die für alle gleich hoch wäre. Die hat es aber nicht bis in die Gesetzesvorlage geschafft.

Die Partner des Bündnisses treten auch dafür ein, bei Altbauten, die nicht mehr wirtschaftlich zu sanieren sind, den Abriss und den anschließenden Neubau bei der Förderung ebenso zu behandeln wie das energetische Sanieren. Der so genannte Ersatzneubau müsse eine eigene KfW-Förderung und steuerliche Anreize erhalten. Michael Hölker, Geschäftsführer des Bundesverbands des deutschen Baustoff-Fachhandels tritt zudem dafür ein, bei der Fokussierung auf die energetische Sanierung die Aufgaben der Barrierefreiheit nicht in den Hintergrund treten zu lassen. Dazu müsse es entsprechende Initiativen geben.

Ein Pferdefuß beim Thema Gebäudesanierung ist nach wie vor die Finanzierung aus dem Energie- und Klimafonds. Wie viel Mittel dort zur Verfügung stehen hängt von den Erlösen aus Zertifikaten ab, ist also unsicher und schwankend. Die Grünen sehen außerdem die Gefahr, dass der Fonds zu einem Verschiebebahnhof wird, aus dem je nach politischem Druck unterschiedliche Dinge wie beispielsweise auch Kompensationen für stromintensive Unternehmen bezahlt werden.

von unserer Redakteurin Pia Grund-Ludwig

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