Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Interview mit Staatssekretär Andreas Feicht

„Optimierung der Energieberatung ist eine Daueraufgabe“

Foto: Bundesregierung/Kugler

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat mit Andreas Feicht wieder einen Staatssekretär für Energiepolitik. Er kümmert sich um die für Energieberater wichtigen Themen. Energie Kompakt sprach mit dem 48-jährigen Bayern, der zuvor Vorstandsvorsitzender der WSW Energie & Wasser AG war.

Energie Kompakt: Herr Feicht, das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Bundesregierung ist in der Mache. Wie ist hier der Sachstand?

Andreas Feicht: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. Der Koalitionsvertrag und der Wohngipfel für bezahlbares Bauen und Wohnen treffen für das GEG klare Festlegungen. Energieeffizienz und Klimaschutz bei Gebäuden werden wirtschaftlich, umweltfreundlich und sozial umgesetzt.

Eine weitere Steigerung der Bau- und damit auch der Wohnkosten wollen wir unbedingt vermeiden – Wohnen muss bezahlbar sein und bleiben. Der gemeinsame Referentenentwurf von BMWi und BMI für das GEG setzt den Koalitionsvertrag und die Beschlüsse des Wohngipfels um – das aktuelle Anforderungsniveau für Neubauten und Sanierung bleibt unverändert.

Nach unseren Informationen soll im GEG der derzeitige EnEV-Standard (in etwa KfW 70) als Niedrigstenergiestandard festgeschrieben werden. Glauben Sie, dass die Europäische Union, die ja auf einen Standard nahe Null abhebt, sich damit zufriedengeben wird?

Die aktuellen Neubauanforderungen erfüllen die EU-rechtlichen Kriterien für das Niedrigstenergiegebäude. Das gültige Anforderungsniveau ist das EU-rechtlich geforderte kostenoptimale Niveau. In ihrem jüngsten Kostenoptimalitätsbericht vom August 2018 hat die Bundesregierung der EU-Kommission mitgeteilt, dass der aktuelle energetische Standard das Kriterium der Kostenoptimalität nach der EU-Gebäuderichtlinie erfüllt.

Thema Energiewende: Glauben Sie, dass Deutschland die von europäischer Ebene vorgegebenen Ziele für 2030 erreichen wird? Und wie schätzen Sie, wird sich die Sanierungsrate hierzulande in den nächsten Jahren entwickeln?

Wir wissen, dass die Herausforderungen im Gebäudebereich sehr groß und die Ziele sehr ambitioniert sind. Wir brauchen auch für den Gebäudebereich einen umfassenden Modernisierungs- und Investitionsschub für mehr Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Damit wird die Sanierungsrate steigen. Neben den etablierten und erfolgreichen Förderins-trumenten, die wir mit der geplanten Gebäudeförderung optimieren und ausbauen werden, brauchen wir auch einen neuen, verlässlichen ordnungspolitischen Rahmen.

Akzeptanz, Versorgungssicherheit, Kosteneffizienz, bezahlbares Wohnen und Bauen sowie Umwelt- und Klimaverträglichkeit sind dafür die Eckpfeiler, an der wir die Wärmewende messen müssen. Wir arbeiten derzeit gemeinsam mit dem Bauministerium an der Entwicklung von Maßnahmen, die dazu beitragen können, die gesetzten Ziele zu erreichen. Eine Maßnahme, die ich hier für sehr wichtig halte und die zusätzliche, bislang ruhende Investitionspotenziale in den Gebäudebestand heben würde, ist die steuerliche Förderung der energetischen Sanierung.

Vonseiten der Wohnungswirtschaft ist oft zu hören, dass höhere energetische Anforderungen Baukostentreiber seien. Es gibt aber auch wissenschaftliche Studien, die dem widersprechen. Wie ist Ihre Meinung dazu?

Maßgeblich für ordnungsrechtlich vorgegebene Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden ist das Wirtschaftlichkeitsgebot. Die Ergebnisse unserer aktuellen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, die wir zur Vorbereitung des GEG durchgeführt haben, bestätigen die Beibehaltung des bestehenden Anforderungsniveaus.

Im Koalitionsvertrag ist zu lesen, dass die Bundesregierung die Energieberatung ausbauen und adressatengerechter gestalten will. Was ist hier in Planung oder bereits auf dem Weg und was wird sich für Energieberater absehbar ändern?

Die Optimierung der Energieberatung ist eine Daueraufgabe. So arbeiten wir mit der Förderstrategie an einem umfassenden und ganzheitlichen Reformprozess zur Modernisierung unseres Förderangebots in den Bereichen Gebäude, Anlagen und Produktionsprozesse sowie Wärmeinfrastruktur. Ziel ist insbesondere die Verbesserung der Effektivität und Adressatenorientierung der Förderprogramme.

Die Energieberatung ist ein wichtiger erster Schritt. Denn für den Verbraucher oder Unternehmer ist oft nicht erkennbar, welche Effizienz- und Einsparpotenziale an seinem Gebäude oder in der Produktion bestehen und mit welchen Kosten Effizienzmaßnahmen verbunden sind. Eine qualifizierte Energieberatung hilft, nachhaltige Maßnahmen zu erkennen, zu planen und letztlich Fehlinvestitionen zu vermeiden.

Um die Energieberatung auf eine breitere Basis zu stellen, wurde der Kreis der antragsberechtigten Energieberater erst kürzlich erweitert. So ist nun auch das Handwerk, wie zum Beispiel Schornsteinfeger oder Mitarbeiter kommunaler Energieversorger, zugelassen, sofern sie die hohen Qualifikationsanforderungen der Förderrichtlinien zur Energieberatung erfüllen.

Auch die vom Bund geförderte Energieberatung bei den Verbraucherzentralen wird kontinuierlich weiterentwickelt und optimiert. So wurde das Beratungsangebot der Verbraucherzentralen erst kürzlich um einen „Solar-Check“ ergänzt und die Fördersätze für verschiedene Beratungsangebote verbraucherfreundlicher vereinfacht.

Wie sehen Sie die Zukunft des Energieausweises? Dieser wird ja aufgrund mangelnder Kontrollen und der Möglichkeit, sich günstig einen kaum objektiven Verbrauchsausweis erstellen zu lassen, gerne als zahnloser Tiger bezeichnet...

Der Energieausweis hat sich bewährt. Das mit der Energieeinsparverordnung 2007 eingeführte Konzept von Bedarfs- und Verbrauchsausweisen sorgt bei der Ausstellung von Energieausweisen für einen angemessenen Kompromiss zwischen fachlicher Genauigkeit und zumutbarer Kostenbelastung für die Bürgerinnen und Bürger.
Der Energieausweis dient der Information über die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes und soll einen überschlägigen Vergleich der energetischen Qualität von Gebäuden ermöglichen.

Diese Funktion erfüllt der Energieausweis. So können potenzielle Mieter oder Käufer mit dem Energieausweis den energetischen Zustand eines Gebäudes in ihrer Entscheidung berücksichtigen. Eigentümern machen es der Energieausweis und die Modernisierungsempfehlungen leichter, den energetischen Zustand eines Gebäudes einzuschätzen und eine Entscheidung über eine Sanierung zu treffen.

Schon seit langem fordert der GIH ein an klare Qualifikationen gebundenes Berufsbild des Energieberaters – die Bundesregierung stand dem bislang ablehnend gegenüber. Wie ist Ihre Meinung dazu? Wäre es für Kunden nicht vertrauenerweckender, wenn nicht jeder als Energieberater firmieren könnte?

Das Aufgabenspektrum einer Energieberatung ist breit gefächert. Es umfasst beispielsweise die Stromberatung in Haushalten, die Energieberatung für Wohn- und Nichtwohngebäude, aber auch die energetische Optimierung betrieblicher Prozesse in Unternehmen. Ein entsprechendes Berufsbild wäre daher äußerst heterogen. Erhöht wird die Komplexität noch durch sehr unterschiedliche Qualifikationsvoraussetzungen potenzieller Energieberater. Hinzu kommen unter anderem Fragen der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit und zum Titelschutz.

Die Bundesstelle für Energieeffizienz im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle prüft daher die Möglichkeit, anstelle eines Berufsbildes einheitliche Qualifikationsprüfungen für Energieberater zu entwickeln. Das Projekt befindet sich derzeit in der Erprobungsphase. Ziel ist es, mit einem bundeseinheitlichen Qualitätsmaßstab die Transparenz für Energieberater und Verbraucher zu erhöhen.

Sie finden diesen Artikel spannend?

Dann fordern Sie doch hier unverbindlich ein Probeheft von Energie Kompakt an.

Eine Verwendung dieses Textes ist kostenpflichtig. Eine Lizenzierung ist möglich.
Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt auf.