Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Gesetzliches Widerrufsrecht bei Bauverträgen vorgesehen

Neues Bauvertragsrecht verbessert Verbraucherschutz

Das neue Bauvertragsrecht schützt Verbraucher besser. © B. Baumann

Der BSB begrüßt den Entwurf eines neuen Bauvertragsrechts, der die Position der Verbraucher stärkt.

Der Bauherrenschutzbund (BSB) begrüßt den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz unterbreiteten "Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufmännischen Mängelhaftung" als einen wichtigen Schritt zur Schaffung eines gesetzlichen Bauvertragsrechts. Das könne Verbraucher schützen. Zwischen 2009 und 2013 habe sich die Zahl der Bauschäden verdoppelt, so der BSB.

Die Entwicklung eines gesetzlichen Bauvertragsrechts entspricht den Interessen aller am Bau Beteiligten, schafft mehr Rechtssicherheit, mindert das Konfliktpotenzial, fördert den Interessenausgleich der Vertragspartner und ist unverzichtbar für die Verbesserung des Verbraucherschutzes und die Stärkung der Verbraucherrechte.

Mit den im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Verbraucherschutzregelungen werde die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, den Verbraucherschutz bei Bau- und Dienstleistungen weiter auszubauen und besonders die Verbraucherrechte im Bauvertragsrecht zu stärken, so der Verband. Der Gesetzentwurf berücksichtige wesentliche Forderungen der Verbraucherverbände, zum Beispiel nach der Einführung einer gesetzlichen Baubeschreibungspflicht. Nur wenn der Vertragsgegenstand vollständig und konkret beschrieben sei würden für Verbraucher ausreichende Möglichkeiten für die Vergleichbarkeit von Angeboten und für die vertragliche Entscheidung geboten. Das führe zu mehr Vertragssicherheit und mindere das Kosten- und Preisrisiko.

Erstmals ist ein gesetzliches Widerrufsrecht bei Bauverträgen mit Verbrauchern vorgesehen. Nach Ansicht des BSB ist dies ein unverzichtbares Instrument, um Verbraucher vor den Auswirkungen übereilter Entscheidungen zu schützen. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen zur Bauzeit, zu Abschlagszahlungen und Sicherheitsleistungen sowie zur Übergabe von Bauunterlagen an die privaten Bauherren stärken insgesamt die Position der Verbraucher und mindern deren rechtliche und wirtschaftliche Risiken.

Der BSB vertritt den Standpunkt, dass in den Gesetzentwurf weitere Verbraucherschutzregelungen – besonders zu den Mängelrechten, zum Sonderkündigungsrecht bei Firmeninsolvenzen und zu Gewährleistungssicherheiten aufgenommen werden sollten. "Der Gesetzentwurf", erklärt BSB-Chef Peter Mauel, "bietet mit den enthaltenen Verbraucherschutzregelungen dem Gesetzgeber die große Chance, das mit dem Koalitionsvertrag gegebene Wort zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Bauvertragsrecht einzulösen". Quelle: BSB / pgl

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