In Baden-Württemberg soll das Dämmen von Gebäuden in dicht bebauten städtischen Quartieren einfacher werden. Dazu will Justizminister Rainer Stickelberger das Nachbarschaftsrecht ändern. Das regelt, wie nahe ein Haus durch Dämmung an die Grundstücksgrenze heranrücken darf.
Das geltende Recht werde den Anforderungen der energetischen Gebäudesanierung nicht mehr gerecht, argumentiert der Minister. Deshalb sollen Nachbarn künftig einen Überbau auf ihr Grundstück tolerieren müsen, der durch Dämmung entsteht. Der Überbau soll bis zu 30 Zentimeter auf das Nachbargrundstück ragen dürfen. Dafür wird eine so genannte Überbaurente fällig. Die Beträge dafür sind jährlich zu entrichten, sollen aber unter 100 Euro liegen.
Neue Regelungen sind auch für großwüchsige Bäume geplant. Bislang müssen Nachbarn innerhalb von fünf Jahren darauf bestehen, dass ein Baum entfernt wird, der nicht im notwendigen Grenzabstand gepflanzt wurde. Diese Frist soll nun auf zehn Jahre ausgedehnt werden. Das soll verhindern, dass Bäume im Laufe der Zeit Fotovoltaik- oder Solarthermieanlagen verschatten.
Bislang liegt ein Gesetzesentwurf vor. Die Regelungen sollen Anfang 2014 in Kraft treten. 117pgl