Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Ausschuss mit Feuerwehr soll Brände bei WDVS untersuchen

Minister geben Teilentwarnung bei Wärmedämmung

Bauministerkonferenz lässt Brandfälle bei Wärmedämmung prüfen. © Berres/EnBauSa.de

Wärmedämmung mit Polystyrol sei ordentlich zertifiziert und bei Ausführung entsprechend der Zulassung brandsicher. Ein Ausschuss unter Einbeziehung der Feuerwehr soll Brände mit WDVS untersuchen. Das hat die Bauministerkonferenz beschlossen.

Im allgemeinen gilt die Bauministerkonferenz nicht als mediales Highlight. Das war bei der 123. Konferenz dieser Art in Saarbrücken anders. Der Grund: Unter anderen Themen stand das Brandverhalten von Wärmedämmverbundsystemen mit Polystyroldämmung auf der Tagesordnung.

Wirklich festlegen wollte sich die Konferenz in ihrem Urteil nicht. Die Minister stellten zwar fest, dass Wärmedämmverbundsysteme mit Polystyroldämmstoffen ordnungsgemäß zertifiziert und bei der Ausführung entsprechend der Zulassung sicher seien. Dennoch sieht sie Handlungsbedarf. Sie hat den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau- und Wohnungswesen beauftragt, unter Einbeziehung der Feuerwehr, alle relevanten Brandereignisse von Wärmedämmverbundsystemen mit Polystyrol unter die Lupe zu nehmen. "Sofern angezeigt, sind konkrete Handlungsempfehlungen auszusprechen", heißt es in den Beschlüssen der Konferenz.

Gedrängt hatte insbesondere der hessische Wirtschaftsminister Florian Rentsch. "Nach den Brandereignissen, insbesondere in Frankfurt, gibt es viele offene Fragen, auf die wir dringend eine Antwort brauchen. Ich freue mich sehr, dass wir mit dem heutigen Beschluss diesen Antworten ein ganzes Stück näher gekommen sind", sagte er nach der Konferenz in Saarbrücken.

Das dominierende Thema der Konferenz waren jedoch Änderungen der Musterbauordnung, um Änderungen des EU-Rechts zur Barrierefreiheit aufzugreifen. Die Vorsitzende der Bauministerkonferenz Monika Bachmann dazu: "Durch die neue Vorschrift zur Präzisierung der Barrierefreiheit wird die Formulierung des Behindertengleichstellungsgesetzes aufgegriffen und den Belangen der Menschen mit Behinderung, soweit sie bauordnungsrechtlich regelbar sind, in weiten Bereichen entsprochen." Die Musterbauordnung dient der Vereinheitlichung der einzelnen Bauordnungen der Länder und stellt einen Orientierungsrahmen für deren Bauordnungsgesetzgebung dar.

Ein weiterer Beratungspunkt war die Zukunft der Städtebauförderung. Wichtigste Forderung der Minister war eine verlässliche Finanzausstattung der Länder, um diesen Aufgaben nachkommen zu kommen. Die Mindesthöhe seien dabei die für 2010 zur Verfügung gestellten 455 Millionen Euro aus Bundesmitteln. Dabei stellte die Konferenz wichtige zukünftige Aufgaben der Städtebauförderung heraus. Diese sind insbesondere die Energiewende, der demographische Wandel, die Sicherung der Funktionsfähigkeit der Innenstädte und historischer Stadtkerne.

Auch die Abnahme der Bevölkerung und die Sicherung der Daseinsvorsorge, besonders in kleineren Städten und Gemeinden im ländlichen Raum seien Themen, die der Hilfe der Städtebauförderung bedürfen, heißt es in der Presseerklärung zum Abschluss der Konferenz.

Die Bauministerkonferenz hat sich auch mit der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) befasst. Die HOAI regelt die Höhe der Honorare für Ingenieur- und Architektendienstleistungen. "Die BMK fordert die Wiederaufnahme der Beratungsleistungen in den verbindlichen Verordnungsteil", erklärte Monika Bachmann. Diese Leistungen umfassen Umweltverträglichkeitsstudie, thermische Bauphysik, Schallschutz und Akustik; Bodenmechanik, Erd- und Grundbau sowie ermessungstechnische Leistungen. Diese Leistungen müssten wieder Teil der Verordnungen der HOAI werden, so die Ministerrunde. Bundeswirtschafts- und Bundesbauministerium arbeiten am Referentenentwurf zur 7. Novelle der HOAI, der voraussichtlich Anfang 2013 vorliegen soll. von Pia Grund-Ludwig

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