Mineralwolle-Platten können ab sofort auch als Brandriegel bei Wärmedämm-Verbundsystemen mit EPS-Dämmstoffen für das Szenario "Brand von außen" eingesetzt werden. Das hat das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) bekanntgegeben.
Zuletzt hatten die bauaufsichtlichen Zulassungen nur noch Mineralwolle-Lamellen mit deutlich schlechteren Dämmeigenschaften zugelassen. In zwei Großbrandversuchen an der MFPA Leipzig ließ der Industrieverband WerkMörtel (IWM) das Tragverhalten von Brandriegeln aus Mineralwolle-Platten in Verbindung mit der Putzscheibe untersuchen. Beide Versuchsergebnisse wurden seitens des DIBt und des zuständigen Sachverständigenausschusses positiv beurteilt. Daher gelten Brandriegel aus Mineralwolle-Platten ab sofort als unwesentliche Abweichung von den jeweiligen bauaufsichtlichen Zulassungen der WDVS. Ausgeschlossen sind EPS-WDVS auf Untergründen des Holztafelbaus.
Seit Januar 2016 müssen bei schwerentflammbaren WDVS auf EPS-Basis zusätzliche Brandriegel eingebaut werden. Als Material wurden seinerzeit lediglich Mineralwolle-Lamellen statt der bis dato üblichen Mineralwolle-Platten zugelassen. Die Änderung stellte Planer und Fachhandwerker vor ein Problem: Mineralwolle-Lamellen erreichen nur eine Wärmeleitfähigkeitsstufe (WLS) von 041 – deutlich schlechter als übliche EPS-Fassadendämmstoffe. Daraus resultierten negative Auswirkungen auf die Gesamteffizienz des Wärmedämm-Verbundsystems sowie Wärmebrücken. Abzeichnungen der Brandriegel in der Fassade durch Feuchte, Algen oder Verschmutzungen könnten die Folge sein. Dieses Mängelpotenzial kann nun dank Mineralwolle-Platten bis WLS 035 vermieden werden.
Die unterschiedlichen Dämmeigenschaften von Mineralwolle-Lamellen und -Platten ergeben sich aus Ausrichtung der Fasern im Herstellungsprozess. Überwiegend senkrecht zum Untergrund liegende Fasern der Lamellen sorgen für eine hohe Querzugfestigkeit, limitieren jedoch die Dämmleistung. Die Fasern von festgepressten Mineralwolle-Platten verlaufen hingegen energetisch günstiger überwiegend parallel zum Untergrund. Für den Einsatz als Brandriegel darf ihre Querzugfestigkeit 5 kPa als Mittelwert nicht unterschreiten.
Andere Materialien wie Polyurethan sind für die Szenarien des Brandes von außen, die mit den Veränderungen der Brandschutzvorschriften adressiert werden, noch nicht zugelassen. Quelle: IWM / pgl