Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Ökoinstitut und HWR favorisieren Klimaabgabe auf Gebäude

Mehr Sanierungen nur mit Rechtsanspruch auf Förderung

Eine Klimaabgabe setzt die zeitaufwändige Klassifizierung aller Gebäude voraus. © PHI

Öko-Institut und HWR Berlin haben im Auftrag des Bundesumweltministeriums Instrumente zur Erhöhung der Sanierungsquote analysiert. Ihre Favoriten: Klimaabgabe und Energiesteuererhöhung.

An Ideen und Vorschlägen, wie man die Sanierungsraten und das Sanierungsniveau bei Gebäuden in Deutschland erhöhen könnte, mangelt es nicht. Zuletzt brachte das Forum für Energieeffizienz in der Gebäudetechnik VdZ mit seinem Gebäudesanierungsfahrplan die Kopplung der Grundsteuer an die Energieeffizienz eines Gebäudes ins Spiel. Nun haben das Öko-Institut und die Hochschule für Wirtschaft und Recht HWR Berlin im Auftrag des Bundesumweltamts geeignete Förderinstrumente und rechtliche Hürden für die energetische Gebäudesanierung genauer unter die Lupe genommen. Ihre Favoriten: Eine Erhöhung der Energiesteuer oder eine Klimaschutzabgabe – beide jeweils flankiert von weiteren Maßnahmen. Dazu gehört in jedem Fall die Schaffung eines verbindlichen Rechtsanspruchs auf Förderung.

Dieser Rechtsanspruch, der Zuschüsse, verbilligte Kredite oder auch eine steuerliche Förderung beinhalten kann, sorgt nicht nur für möglichst große Rechts- und Planungssicherheit für die Bauherren, er stellt auch die nötige Haushaltsunabhängigkeit der Förderinstrumente sicher. Das ist insbesondere bei der Erhöhung der Energiesteuer wichtig, da hier die Mehreinnahmen in den Bundeshaushalt fließen und nicht an einen bestimmten Zweck gebunden werden können. Die Idee: Die bestehende Steuer auf Heizstoffe wird angehoben, wodurch zusätzliche Einnahmen generiert werden, die der Gebäudesanierung zugutekommen sollen. Das Problem: Die Lenkungsfunktion dieses Ansatzes ist vor allem im Mietwohnungsbereich gering, weil hier die Gebäudeeigentümer die Mehrbelastung im Rahmen der Heizkostenabrechnung auf ihre Mieter abwälzen können. 

"Wird die Erhöhung der Energiesteuer als Zuschlag gesondert ausgewiesen, kann man die Umlagefähigkeit gesetzlich ausschließen. Damit wird sichergestellt, dass Gebäudeeigentümer die Erhöhung spüren und einen Anreiz erhalten, über Maßnahmen zur Heizkostensenkung nachzudenken", nennt Wirtschaftsrechtler Professor Stefan Klinski von der HWR eine Voraussetzung für die gewünschte Wirkung dieses Instruments.

Ein solcher Umweg ist bei der Klimaabgabe nicht nötig. "Sie setzt direkt bei den Personen an, die die Verantwortung für die Gebäudequalität tragen, nämlich die Hauseigentümer", betont Veit Bürger, Energieexperte am Öko-Institut. Diese müssen je nach dem energetischen Zustand ihres Hauses eine Abgabe zahlen, die in einen Fond für die energetische Gebäudesanierung fließt. Hier wird ein weiterer Vorteil deutlich: im Gegensatz zu den Mehreinnahmen durch die Energiesteuererhöhung sind die über die Klimaabgabe eingenommenen Mittel formal Zweckgebunden.

Doch auch die Klimaabgabe hat einen Haken, erfordert sie doch, dass der gesamte Gebäudebestand in Deutschland hinsichtlich der energetischen Qualität eingestuft wird. Das braucht Zeit. "Um das System zum Laufen zu bringen, braucht man fünf bis sieben Jahre", schätzt Professor Klinski. Anders als die VdZ, die eine Klassifizierung jedes einzelnen Gebäudes anhand eines einheitlichen Energieausweises vorgeschlagen hat, würden die Wissenschaftler von Öko-Institut und HWR zunächst eine einfache Klassifizierung anhand von Gebäudetyp, Baujahr und ähnlichen Kriterien als Bemessungsgrundlage für die Klimaabgabe heranziehen. "Wer eine günstigere Einstufung erreichen möchte, kann den geringeren Bedarf mit einem darauf zugeschnittenen Energieausweis belegen", erläutert Klinski.

Die Forscher empfehlen, Energiesteuererhöhung und Klimaabgabe zeitlich gestaffelt miteinander zu verknüpfen. Zunächst sollten ein Rechtsanspruch auf Förderung geschaffen und die Energiesteuer erhöht werden. Mit dem Wirksamwerden der Klimaabgabe könnte der Energiesteuerzuschlag dann eingefroren oder sukzessive wieder zurückgeführt werden.

Die steuerliche Förderung der Sanierung, die seit einiger Zeit in der Diskussion ist und nach der Bundestagswahl im Herbst wieder zum Thema werden soll, sehen die Wissenschaftler allenfalls als flankierende Maßnahme. "Sie gehört zum Portfolio dessen, was man machen könnte, birgt aber einige Probleme", sagt Wirtschaftsrechtler Klinski und nennt als solches vor allem die schlechten Durchsetzungsaussichten, weil die Steuerbegünstigung im Rahmen der Einkommenssteuer erhebliche Mindereinnahmen bei Ländern und Kommunen verursachen würde.

Im zweiten Teil der Analyse hat das Öko-Institut untersucht, wie man die Honorarstruktur im Honorarrecht für Architekten und Ingenieure verbessern müsste, um stärkere Anreize zur Planung und Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen zu setzen. Sie schlagen ein so genanntes "Bonus-Malus-System" vor, in dem der Architekt vom Hauseigentümer einen gestaffelten Vergütungsaufschlag für die Erreichung von Effizienzstandards verlangen kann. "Wir wollen das Vergütungssystem nicht auf den Kopf stellen, sondern lediglich so umgestaltet, dass das Konzept des Erfolgshonorars, das die HOAI ja bereits heute enthält, in der Praxis relevant wird", erläutert Friedhelm Keimeyer, Experte für Umweltrecht am Öko-Institut.

Dazu schlagen die Wissenschaftler vor, dass das Bonus-Malus-System des § 7 Absatz 7 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) von einer Kann- zu einer Muss-Regelung wird, wobei für die Steigerung der Energieeffizienz um ein bestimmtes Maß ein gestaffelter Bonus gesetzlich vorgeschrieben wird. "Aus unserer Sicht können hierdurch Bauherren und Planer gewinnen. Die Bauherren durch langfristig sinkende Energiekosten und die Architekten durch eine zusätzliche Vergütung für den erhöhten Aufwand einer energieeffizienten Gebäudeplanung", so Keimeyer. von Silke Thole

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