Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Mauerstein-Hersteller: Holzbau-Offensive rechtlich nicht haltbar

Verband droht Kretschmann mit Klage

Baden-Württembergs Holzoffensive in der Kritik. © EnBauSa.de

Mehr Häuser in Holzbauweise will die Landesregierung in Baden-Württemberg verordnen. Der Dachverband der Steinhersteller, die Deutsche Gesellschaft für Mauerwerks- und Wohnungsbau (DGfM), kündigte jetzt juristische Schritte an, sollte das Land die geplante Holzbau-Offensive umsetzen.

Vergangenes Jahr hat das Kabinett in Baden-Württemberg eine Holzbauoffensive beschlossen. Bis 2023 soll es vom Land Fördermittel geben. Rund 17 Millionen Euro sollen für Neu- und Umbauten in Holzbauweise investiert werden. Damals schon reagierte die deutsche Mauerwerksindustrie mit einem offenen Brief an Abgeordnete und beauftragte ein Rechtsgutachten.

Dieses hat die Deutsche Gesellschaft für Mauerwerks- und Wohnungsbau (DGfM) nun in der Hand und wirft der Landesregierung vor, Baden-Württemberg eine "Holzbau-Pflicht" zu verordnen, mit der sie sich "auf den Holzweg" begebe. In erneuten Briefen an die baden-württembergische Politik macht der Verband klar, dass "die Holzbau-Offensive rechtlich nicht überleben wird". Dies gehe aus einer rechtlichen Stellungnahme hervor, die die DGfM auf der Grundlage der bisherigen Planungen der Landesregierung beauftragt hat.

Der Anwalt für Wettbewerbsrecht, Jörg Schmidt-Wottrich der Kanzlei SWKH, urteilt: "Der Holzbau hat sich zum Mythos entwickelt, der in Baden-Württemberg den Blick auf das rechtlich Zulässige vernebelt hat." Das Land Baden-Württemberg werfe mit seiner "Holzbau-Offensive" Verfassungsgrundsätze über den Haufen. Zudem werde das Beihilferecht – also die gesetzliche Regelung zur Unterstützung von Wirtschaftsunternehmen – außen vor gelassen. Er wirft der Landesregierung damit einen gezielten Eingriff in den Wettbewerb vor.

Konflikt mit Haushaltsrecht

Darüber hinaus schaffe das Land hier auch einen Konflikt mit dem eigenen Haushaltsrecht, weil Bauten aus Holz im Schnitt zehn Prozent teurer als massiv errichtete Gebäude seien. "Und es ist nicht vergaberechtskonform, weil es keine produktneutrale und keine diskriminierungsfreie Ausschreibung gewährleistet", stellt Rechtsexperte Schmidt-Wottrich klar.

Der Jurist sieht die Offensive auch aus einem weiteren Grund kritisch: "Das Land stößt – als größter Waldbesitzer in Baden-Württemberg – mit dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb schnell an die Grenzen, wenn es den Holzbau fördert und damit mittelbar über die eigene Förderung selbst einen Profit erwirtschaftet."

In ihrem Schreiben an die Landespolitik greift die DGfM auch die ökologische Argumentation, die das Land Baden-Württemberg für die "Holzbau-Offensive" ins Feld führt, offensiv an: So liege der tatsächliche Holzanteil beim Holzhaus meistens nur bei sieben bis zehn Prozent. "Der typische Holzrahmenbau arbeitet mit Gipsplatten, reichlich Dämmung, Folien, Verbindungsmitteln“, sagt der Vorsitzende der DGfM, Hannes Zapf. Quelle: DGfM / al

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