Die Fraktion Die Linke hat einen Gesetzentwurf erarbeitet, der Mietpreiserhöhungen im Rahmen von Sanierungen begrenzen soll. Die Fraktion schlägt vor, dass die Höhe der Modernisierungsumlage auf neun Prozent abgesenkt und der Energieausweis ein Bestandteil des Mietvertrages wird. Erst mit einer Vorlage des Ausweises soll ein Mietvertrag geltend werden. Bislang verlangen nur wenige Mieterinnen und Mieter, das ihnen der Ausweis gezeigt wird, teilweise auch deshalb weil sie fürchten, dann eine Wohnung nicht zu bekommen.
Änderungen schlagen die Linken auch beim Mietspiegel vor. Der soll künftig nicht mehr für eine komplette Kommune erstellt werden können, sondern auch für Teilgebiete. Außerdem soll die Möglichkeit für allgemeine Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete von 20 auf 15 Prozent gesenkt und der Mieterhöhungszeitraum von drei auf vier Jahre gestreckt werden. "Mit diesen Änderungen der mietrechtlichen Vorschriften soll das soziale Mietrecht in Deutschland weiterentwickelt und ein wirksamer gerechterer Interessenausgleich zwischen Mietern und Vermietern erreicht werden", schreibt die Fraktion zur Begründung. Der Bundestag berät am 7. Juli 2011 erstmals über den Gesetzentwurf.
Eine Reduzierung der Umlage von Sanierungskosten dürfte gegen die Interessenverbände der Wohnungswirtschaft nicht durchsetzbar sein. Der Mieterbund hatte aber eine Koppelung an die Energieeffzienz der Sanierung gefordert. "Je teurer die Modernisierung ausfällt, desto höher steigt die Miete. Richtig wäre stattdessen, zu sagen: Je besser und effizienter die Modernisierungsmaßnahme wirkt, desto mehr kann auch die Miete steigen", argumentiert Mieterbund-Chef Lukas Siebenkotten. Von der Erhöhungsmöglichkeit hätten auch viele Vermieter ohnehin wenig, da sie sich auf vielen Wohnungsmärkten nicht durchsetzen lassen, sagt er.
Eine Änderung des Mietrechts hat die Bundesregierung selbst auch auf der Agenda und bereits zu Beginn der Legislaturperiode angekündigt. Bislang liegt jedoch noch kein Gesetzentwurf dazu vor. Eine Studie des Umweltbundesamts hatte aufgezeigt, wo das Mietrecht energetische Sanierung behindert, gleichzeitig jedoch vor einer einseitigen Betrachtung des Investor-Nutzer-Dilemmas gewarnt. pgl