Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Weiterbildung "Meister des Raumklimas" vorgestellt

Kongress schafft Durchblick bei Baunormen und Labels

Karl-Heinz Weinisch fordert Offenlegung der Baustoffe. © Paul Dolt

Mit dem Megatrend Gesundheit befasste sich der diesjährige Kongress von ausbau + fassade. Zentrales Thema waren Emissionen im Innenraum sowie der Umgang in der Sanierung mit Asbest und Schimmel. Vorgestellt wurde außerdem eine neue Weiterbildung "Meister des Raumklimas".

Daniel Tigges, Geschäftsführer des Eco-Instituts, führte in einem Parforce-Ritt durch den Dschungel bei Normen und Gütezeichen. Beim in Europa verbindlichen CE-Zeichen gibt es auf Seiten von Verbrauchern, teilweise aber auch bei Verarbeitern noch immer Unsicherheiten. Die wichtigste Botschaft des Experten: Das CE-Zeichen ist kein Gütesiegel. Es deklariert lediglich die Eigenschaften eines Produkts, und zwar dann, wenn es eine Prüfgrundlage der EU dazu gibt. Nur wenn es diese Prüfgrundlage nicht gibt, darf das Ü-Zeichen verwendet werden.

Informationen zu den aus baubiologischer Sicht kritischen flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) beinhaltet das CE-Zeichen aber nicht, das sei "ein Fehler der EU-Kommission", so Tigges. Dieser Fehler werde mit der Anpassung der CE-Prüfgrundlage durch die EU ausgemerzt, das dauere aber einige Zeit.

Für Baustoffe, die unter eine europäische CE-Kennzeichnung fallen, dürfen seit dem EuGH Urteil 2014 keine zusätzlichen nationalen Kennzeichnungen oder Zulassungen gefordert werden. In Bezug auf die im CE-Zeichen abgedeckten wesentlichen Merkmale eines Bauprodukts wie Brandverhalten oder Emissionsverhalten darf es dadurch auch keine zusätzlichen nationalen Produktanforderungen geben.

CE-Kennzeichen ist bei vorhandener Prüfgrundlage verbindlich

Durch die seit 2017 vorliegende deutsche Musterverwaltungsvorschrift, die von den neuen Landesbauordnungen in Bezug genommen wird, werden aber Anforderungen an bauliche Anlagen bezüglich des Gesundheitsschutzes gestellt. Diese leiten sich wiederum aus den Emissions- und Schadstoffeigenschaften von Produkten ab. Diese Vorgehensweise stellt einen Umweg dar, um auf nationaler Ebene doch Kriterien für Produkte definieren zu können.

Produkthersteller haben die Möglichkeit, durch ihre technische Dokumentation Planern und Handwerkern, beispielsweise durch noch gültige DIBt-Zulassungen oder neue freiwillige DIBt-Gutachten, die den gesundheitlichen Aspekt beinhalten, die Konformität mit diesen Anforderungen darzustellen. Auch freiwillige Prüfzeichen wie Natureplus, der Blaue Engel oder das eco-Institut-Label können durch die noch deutlich strengeren Prüfkriterien für die Umsetzung der gesundheitlichen Anforderungen in Gebäuden dienen.

Im Gegensatz zu den Normen, die sich auf die Gefahrenabwehr beschränken, geht es bei Labels um das Vorsorgeprinzip. Labels gehen an Produkte, die potentiellen Gesundheitsschäden vorbeugen. Die Anforderungen sind unterschiedlich. Bei Natureplus, Blauem Engel und Eco-Institut ist eine Deklaration der Rezeptur gefordert. Bei Blauem Engel gibt es längere Laufzeiten, bei Natureplus und Eco Institut gibt es Nachkontrolle in kürzeren Zyklen, außerdem ist eine unabhängige Probenahme gefordert. Umweltproduktdeklarationen, so genannte EPDs, zeigen die Belastung der Umwelt bei der Herstellung von Produkten. Sie sind häufig Basis für Nachhaltigkeitszertifikate. Sie listen Informationen auf, gewichten und bewerten diese aber nicht.

Offenlegung der Baustoffe bringt mehr als Schlagworte

Der Bausachverständige Karl-Heinz Weinisch warnte in seinem Vortrag davor, Kunden im Bereich schadstoffarmes Bauen zu viel zu versprechen. Schon das Wort "gesund" ist aus seiner Sicht in werblichen Aussagen mit Vorsicht zu genießen, der Begriff sei Medizinern vorbehalten. Auch den Begriff "allergikergeeignet" sollten Handwerker nicht verwenden, da es sehr viele unterschiedliche Allergien gebe und man nicht sicher sein können, was auf die Bewohner des jeweiligen Gebäudes zutreffe. Wenn man im Vertrag allergikergeeignet verspreche, sei man daran auch rechtlich gebunden.

Besser als solche Schlagworte sei eine Offenlegung der verwendeten Baustoffe. Vor allem in öffentlichen Gebäuden sei zudem eine korrekte Lüftungsplanung notwendig. "In Schulen muss die Messung des CO2-Wertes am besten an einzelnen Schülerarbeitsplätzen erfolgen", forderte Weinisch. Neben Lüftung sei Verschattung zentral, vor allem, um VOC zu reduzieren, die bei Hitze vermehrt freiwerden. Und man dürfe nicht vergessen, neben den Baustoffen auch die Möbel beim Innenraumklima zu beachten. Er rät auch, sich die realen Luftwechselraten anzuschauen. Die Norm geht von einer Luftwechselrate von 0,5 aus. Das bedeutet, dass eine Luftmenge, die der Hälfte des Raumvolumens entspricht, in einer Stunde ausgetauscht wird. "Was passiert bei realen Bedingungen einer Luftwechselrate von 0 in dichten Gebäuden" fragte Weinisch.

Um die Herausforderung zu meistern, ist gewerkeübergreifendes Denken notwendig. Eine neue Weiterbildung dazu stellte Roland Falk vom Kompetenzzentrum für Ausbau und Fassade vor. Der erste Schritt ist die Weiterbildung zum Meister des Raumklimas, darauf aufbauend soll es eine Weiterbildung für Sachverständige für Raumklima mit entsprechender Akkreditierung und Qualifizierung geben. Start ist im Mai 2019.

Nationaler Asbest-Dialog arbeitet an Empfehlungen

Auf das Thema Asbest ging Thomas Wagner ein. Im Mai 2017 wurde ein nationaler Asbest-Dialog gestartet, Wagner ist einer der knapp 50 Teilnehmer. In den nächsten Monaten sollen Informationen vorgelegt werden. Bei immer neuen Produktgruppen tauche Asbest auf, "Laibungsputz und Fliesenkleber hatte man lange nicht auf dem Schirm", nennt Wagner ein Beispiel. Insgesamt enthielten 3500 Produkte Asbest.

Ebensowenig wie ein Bau als allergikergeeignet vermarktet werden sollte solle man nach einer Schimmelsanierung Sporenfreiheit versprechen, erklärte Schimmelfachmann Robert Kussauer. Stattdessen solle man sich auf einen Referenzwert aus nicht befallenen angrenzen Räumen beziehen. Klare Worte gab es zum Thema Foggen, bei dem Wirkstoffe nach der Sanierung vernebelt werden. "Das bringt nur etwas für den Geldbeutel ", so Kussauer. Und zwar für den des Ausführenden. von Pia Grund-Ludwig

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