Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Technische Anforderungen werden verschärft

KfW fördert Einzelmaßnahmen ab März 2011 wieder

Auch Einzelmaßnahmen werden ab März 2011 wieder gefördert. Bild: KfW/Klewar

Zum Jahresanfang 2011 gibt es eine gute Botschaft für Sanierungswillige: die KfW gewährt beim Sanieren zinsverbilligte Kredite auch wieder für Einzelmaßnahmen.

Das Hin und Her bei den staatlich subventionierten KfW-Fördermaßnahmen für die Gebäudesanierungbleibt auch im Jahr 2011 eine Konstante: Ab März 2011 gibt es wieder Kredite und Zuschüsse aus den KfW-Programmen für Einzelmaßnahmen zur Sanierung. Die Aussteller der Bau 2011 dürfte das freuen, wird es doch Argumente für die Verkaufsgespräche auf dem Münchner Branchentreff liefern.

Ab dem 1. März 2011 gewährt die KfW Zuschüsse und Kredite für Dämmung, den Austausch von Fenstern sowie die Einführung neuer Heizungs- und Lüftungssysteme aus den Programmen 151 und 152. Die gab es 2010 auch, zum 1. September 2010 wurden sie aus Geldmangel eingestellt. Mit der Wiederaufnahme ist laut KfW eine Verschärfung der technischen Anforderungen um 20 Prozent verbunden. Konkret bedeutet das, dass nun bei der Sanierung die Kriterien des Effizienzhauses 55 erreicht werden müssen, um in den Genuss der zinsvergünstigten Kredite oder der Zuschüsse zu kommen.

Geändert wird ab März 2011 das Berechnungsverfahren. Bislang wurde bei Änderungen an der Gebäudehülle der Wärmedurchgangswiderstand des neuen Dämmstoffs berücksichtigt. Nun muss der U-Wert für das gesamte Bauteil inklusive der neuen Dämmung erreicht werden.

Außerdem ist die Einbeziehung eines Bausachverständigen zwingend vorgeschrieben und wird auch bezuschusst. Das war bislang nur bei der Kombination unterschiedlicher Maßnahmen der Fall. Von der KfW werden dabei Energieberater anerkannt, die im Bundesprogramm "Vor-Ort-Beratung" des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder von der Verbraucherzentrale Bundesverband zugelassen sind oder die Berechtigung haben, Energieausweise auszustellen. Gefördert wird im Zusammenhang mit der Sanierung über die Programm-Nummer 431 die professionelle Baubegleitung während der Sanierung in Höhe von 50 Prozent der Kosten bis zu 2.000 Euro.

Bezuschusst wird aber nur die Begleitung von Baumaßnahmen. Eine umfassende Energieberatung ist das nicht. Für die gibt es nach wie vor eine Förderung durch das BAFA.

Ebenfalls eingeführt wird zum 1. März eine endfällige Kreditvariante mit einer Laufzeit von bis zu acht Jahren. Bei endfälligen Krediten werden nur Zinsen und keine Kreditraten bezahlt. Das kann sich bei der Vermietung lohnen, wenn Zinsen steuerlich geltend gemacht werden können.

Geprüft wird nach Aussagen der KfW auch die im Energiekonzept der Bundesregierung vorgesehene Förderung von Ersatzneubauten. Das ist eine Forderung der Wohnungswirtschaft. Eine Entscheidung ist hier aber noch nicht gefallen.

Neben der Finanzierung über die KfW gibt es die Möglichkeit, alternativ und teilweise auch ergänzend auf regionale und lokale Zuschüsse und Kredite zur Sanierung zurückzugreifen.

von unserer Redakteurin Pia Grund-Ludwig

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