Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

KfW-Förderstopp

Kehrtwende beim KfW-Förderstopp: Anträge werden nun doch bearbeitet

GIH-Vorsitzende Jürgen Leppig sieht die neuen Maßnahmen kritisch. Foto: GIH

Der vorzeitige KfW-Förderstopp für effiziente Gebäude, der am 24. Januar verkündet wurde, soll nun wieder rückgängig gemacht werden. Anträge, die vor dem Stopp am 24. Januar eingegangen sind, sollen nach den alten Kriterien bearbeitet werden.

„Das ist eine gute Nachricht für alle Bauwilligen, die fest mit den Fördergeldern gerechnet haben. Und es ist eine richtige Entscheidung mit Blick auf Umwelt und Klimaschutz“, erklärt Markus Böll, Präsident der Bauwirtschaft Baden-Württemberg. „Wir bedanken uns dabei ausdrücklich für den engagierten Einsatz unserer Wohnungsbauministerin Nicole Razavi in dieser Sache. Nur so gewinnt man das Vertrauen der Bürger wieder zurück.“

Nicht allen ist geholfen

Jürgen Leppig, Vorsitzende des Energieberaterverbands GIH, begrüßt die Kehrtwende ebenfalls, weist aber darauf hin, dass die angekündigten Maßnahmen nicht allen Bauherr*innen helfen würden: „Dass alle vor dem Förderstopp eingegangenen Anträge nun doch bearbeitet werden, dürfte viele Bauherren und Energieberater aufatmen lassen. Was aber ist mit all denen, die sich auf die ursprüngliche Frist verlassen und eine Punktlandung auf Ende Januar geplant hatten?“, verweist Leppig auf eine nach wie vor bestehende Problemlage.

Handlungsdruck weiterhin bei Sanierungen im Bestand

Durchweg positiv sei die Meldung, dass die KfW-Effizienzhausförderung in der Sanierung in Kürze uneingeschränkt wiederaufgenommen werde. Damit könne auch der individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), ein ganzheitliches Beratungsinstrument, mit dem Energieberater*innen Sanierungswillige auch über Kosten und Fördermöglichkeiten aufklären, wieder sinnvoll ausgestellt werden. „Im Bestand gibt es die größten Einsparpotenziale, gleichzeitig aber meist den geringsten Handlungsdruck – weshalb eine kompetente Beratung, gepaart mit einer lukrativen Förderung für energetisch ambitionierte Maßnahmen, unbedingt notwendig ist“, erklärt Leppig.

Geplante Fördermittel werden nicht ausreichen

Dass Klimaschutzminister Habeck für dieses Jahr eine Milliarde Euro Fördermittel zum Bau neuer Wohnungen nach EH 40-Standard freigegeben hat, klinge vordergründig gut, sei aber in Anbetracht der ambitionierten Ziele der Bundesregierung viel zu wenig: „Unserer Einschätzung nach reicht das gerade mal für gut 10.000 Gebäude – im Koalitionsvertrag ist aber von 400.000 neuen Wohnungen die Rede“, sagt Leppig. Auch wenn die Förderhöhe gesenkt und die Antragsberechtigung in Richtung kleinerer Bauvorhaben eingeschränkt wird, sei damit zu rechnen, dass auch dieser Topf schnell wieder leer ist. Es sei daher vorprogrammiert, Bauherr*innen dieses Jahr ein zweites Mal vor den Kopf zu stoßen.

„Im Gebäudebestand hat der Gesetzgeber durch die Rückkehr zu alten Modalitäten seine selbst entfachten Brände gelöscht. Im Neubaubereich hingegen lodern die Flammen weiter. Und mit den bislang skizzierten Maßnahmen dürfte es kaum möglich sein, sie unter Kontrolle zu halten“, fasst Leppig zusammen.

Quelle: Bauwirtschaft Baden-Württemberg / GIH / Delia Roscher

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