Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Änderungen sollen bis 2018 gelten

Kabinett senkt EnEV-Anforderung für Flüchtlingsheime

Die Senkung der Energiestandards soll den Bau neuer Flüchtlingsheime beschleunigen.

Das Bundeskabinett hat eine Senkung der energetischen Anforderungen der Energieeinsparverordnung an Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte beschlossen. Diese sind bis Ende 2018 befristet und sollen eine beschleunigte Unterbringung von Flüchtlingen unterstützen. Bundesumwelt und -bauministerin Barbara Hendricks hat sich aber nach Informationen der Dena in einer Diskussion mit den Spitzenverbänden der Bau- und Wohnungswirtschaft gegen eine generelle Absenkung der energetischen Standards im Neubau ausgesprochen. Die Verbände hatten dies mit dem Argument gefordert, dass es sonst zu teuer sei, neuen Wohnraum zu erstellen.

Das Bundeskabinett hat als Teil des Gesetzentwurfs zur Asylverfahrensbeschleunigung auch Änderungen im Bauplanungsrecht beschlossen. Mit dem Gesetzespaket erhalten die Länder und Kommunen sehr weitgehende Gestaltungsmöglichkeiten, um unverzüglich Umnutzungs- und Neubaumaßnahmen zu planen, zu genehmigen und durchzuführen.

Barbara Hendricks: "An bauplanungsrechtlichen Vorgaben soll kein Vorhaben scheitern, das eine vernünftige und sichere Unterbringungslösung darstellt. Mit der Änderung des Bauplanungsrechts wollen wir Länder und Kommunen gezielt unterstützen. Dazu werden wir die Errichtung oder Nutzung von Flüchtlingsunterkünften in Innen- und Außenbereich befristet erleichtern."

Die jetzt beschlossenen Änderungen des Baurechts sehen vor, dass mobile Behelfsunterkünfte grundsätzlich in allen Baugebieten und im Außenbereich befristet auf drei Jahre zugelassen werden können. Die Umnutzung bestehender Gebäude wird in allen Baugebieten, im nicht beplanten Innenbereich und im Außenbereich deutlich erleichtert. Für reine Wohngebiete und andere Baugebiete, in denen Flüchtlingsunterkünfte bislang nur ausnahmsweise zugelassen waren, sollen nun Genehmigungen in der Regel erteilt werden können. Wenn mit diesen Erleichterungen dringend benötigte Unterkünfte nicht rechtzeitig beschafft werden können, kann in erforderlichem Umfang auch ganz umfassend vom Bauplanungsrecht abgewichen werden. Die städtebaulichen Grundsätze und Ziele des Baugesetzbuchs sollen aber fortgelten. Quelle: BMUB / pgl

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