Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

EU diskutiert über niedrigere Mehrwertsteuer für Energieeffienzprodukte

Im Neubau wird Netto-Nullenergiehaus ab 2018 Pflicht

Um den Klimawandel nachhaltig zu bekämpfen, will die EU bis 2020 die Treibhausgase und den Energieverbrauch um 20 Prozent senken.

In der Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden sieht das Europäische Parlament enormes Potential und hat deshalb eine novellierte Richtlinie für Energieeffizienz in Gebäuden verabschiedet. Die EU-Mitgliedsstaaten müssen danach bis zum 31. Dezember 2018 sicherstellen, dass alle neu gebauten Gebäude so viel Energie erzeugen wie sie verbrauchen.

Schon jetzt sollten die Mitgliedsstaaten nationale Pläne entwickeln, um die Zahl der "Netto-Nullenergiegebäude" zu erhöhen. Netto-Nullenergiegebäude bedeutet, dass der jährliche Primärenergieverbrauch nicht die Energieerzeugung vor Ort aus erneuerbaren Energien übersteigt. Zudem sollen die Regierungen festlegen, wie hoch der Anteil der Null-Energiehäuser bei Bestandsbauten 2015 und 2020 sein soll. Hierbei sollen vor allem öffentliche Einrichtungen eine Vorreiterrolle einnehmen.

Berichterstatterin Silvia-Adriana Ticau hat darauf hingewiesen, dass die Europäische Kommission bis Ende 2010 eine detaillierte europäische Definition von Gebäuden, deren Kohlendioxidemissionen und Primärenergieverbrauch gering oder gleich Null sind, vorweisen sollte. Die Mitgliedsstaaten sollen nationale Ziele zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden finden und bis zum 30. Juni 2011 nationale Pläne entwickeln. Es gehe dabei vor allem darum, rechtliche Hindernisse und Marktschranken abzubauen sowie neue steuerliche und finanzielle Instrumente einzuführen. Vorgeschlagen wird beispielsweise die Senkung der Mehrwertsteuer auf Güter und Dienstleistungen zur Energieeinsparung.

Das Europäische Parlament hat außerdem neue Bestimmungen über die Finanzierung energieeffizienter Gebäude erlassen. So soll bis spätestens 2014 ein Energieeffizienz-Fonds eingerichtet werden, der private und öffentliche Investitionen zur Erhöhung der Energieeffizienz von Gebäuden unterstützt. Zudem sollen die Beihilfen zur Förderung der Energieeffizienz aus dem Fond für regionale Entwicklung angehoben werden. Bis 31. März 2010 soll es eine gemeinsame Methode zur Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden geben. Um einen besseren Überblick zu gewährleisten, soll eine gemeinsame europäische Website mit allen geltenden Rechtsvorschriften eingerichtet werden. pgl

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