Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

ift Rosenheim entwickelt praxisgerechtes Nachweisverfahren

Lebensdauer von Vakuumglas ist prüfbar

Vakuum-Isolierglas wird bereits verwendet. © Schwarz Architekten Glasxx

Vakuum-Isolierglas (VIG) blieb in Europa ein Nischenprodukt, da unter anderem der Nachweis der Dauerhaftigkeit fehlte. Dafür hat das Institut für Fenstertechnik (ift) Rosenheim nun ein praxisgerechtes Prüfverfahren entwickelt.

Zur Jahrtausendwende schien Vakuum-Isolierglas (VIG) zukunftsweisend zu sein. Allerdings scheiterte dies an der Verfügbarkeit, den begrenzt herstellbaren Abmessungen, der geringen Größenvielfalt sowie dem fehlenden Nachweis der Dauerhaftigkeit. Nach wie vor ist VIG in Europa ein ungeregeltes und nicht harmonisiertes Bauprodukt. Zwischenzeitlich wurde eine ISO-Normung erarbeitet. Währenddessen hat das ift Rosenheim ein Prüfverfahren zum praxisgerechten Nachweis der Dauerhaftigkeit von VIG entwickelt.

Bei Versuchen am  ift Rosenheim kam es zu großen Scheibendurchbiegungen und somit zu entsprechend großen Scherlasten im Randverbund. Daher entwickelte das ift Rosenheim ein Prüfverfahren, das auf der neuen ISO basiert und zusätzliche Einwirkungen zum praxisgerechten Nachweis der Dauerhaftigkeit berücksichtigt.

Das Interesse an VIG stoppte wegen des Wunschs nach unterschiedlichen Fenstergrößen sowie dem Fehlen entsprechender Regelwerke als Basis für notwendige Prüfnachweise. Deshalb ist VIG in Europa ein Nischenprodukt. Der Einsatz in Deutschland scheiterte daran, dass die Losgröße 1 im individuellen Fensterbau eine in der Technologie schwer umsetzbare Marktforderung ist. 

Die mittlerweile veröffentlichte ISO 19916-1:2018-10 "Glas im Bauwesen – Vakuumglas – Teil 1: Grundlegende Spezifizierung von Produkten und Evaluierungsmethoden für die thermische und die schallisolierende Leistung" bezieht sich laut den Forschern des ift nur auf klimatische Einwirkungen.Dabei wird die einseitig wirkende Klimalast, also Temperaturdifferenzen zwischen Innen- und Außenscheibe, nicht berücksichtigt. Zusätzlich überlagern noch Winddruck und Soglasten diese Last.

Eine CE-Kennzeichnung ist nach wie vor nicht möglich. Vielmehr ist eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (früher: Zustimmung im Einzelfall) notwendig – einzig basierend auf Messungen des Ug-Werts im Neuzustand. Allerdings sagt dies nichts über die Dauerhaftigkeit des Produkts aus, die von Bauherren berechtigterweise gefordert wird.

Einbezogen sind bei dem Prüfverfahren daher die Ermittlung der Wärmedurchgangskoeffizienten Ug der Vakuum-Isoliergläser sowie klimatische und mechanische Belastungen in einer Musterfassade im Labor. Zusätzlich wird bei kleinformatigen Scheiben die Dauerbelastung durch Feuchte und UV-Strahlung geprüft. Abschließend findet ein Vergleich der Wärmedurchgangskoeffizienten der Gläser vor beziehingsweise nach den Belastungen statt. Auch die Schalldämmung kann optional geprüft und bewertet werden.

Zur Validierung des Prüfverfahrens erfolgt parallel zu den Laborprüfungen eine In-situ-Belastung der VIG in einer ift-Musterfassade. Nach ein, zwei und drei Jahren werden die Verglasungen ausgebaut, ihr Ug-Wert im Labor geprüft und die Veränderung gegenüber dem Anfangszustand beurteilt und mit den Ergebnissen der Kurzeitprüfungen verglichen.

Neue Produktionsstätten in Europa würden den Wissenschaftlern zu Folge die Lieferzeit verbessern. Vor allem im Bereich der Renovierung, bei Denkmalfenstern und bei großen Glasflächen biete VIG durch sein niedrigeres Gewicht und die geringere Bautiefe Vorteile. In einigen Bauvorhaben in Europa wurden bereits VIG eingebaut. Quelle: Informationen des ift Rosenheim / al

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