Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Ausgestaltung muss sich nach den Benutzern richten

IFT gibt Empfehlungen zu barrierefreien Fenstern

Barrierefreie Ausführung von Fenstern und Türen ist gefordert. © EnBauSa.de

Das Institut für Fenstertechnik (IFT) hat Empfehlungen entwickelt, wie sich die DIN 18040-2, die barrierefreies Bauen vorschreibt, bei Fenstern umsetzen lässt. Die Handlungsanleitung erläutert auch, wo Kompromisse mit anderen Anforderungen notwendig sind.

Im Neubau und bei genehmigungspflichtigen Sanierungen muss die baurechtlich eingeführte DIN 18040-2 eingehalten werden. Diese enthält für Türen konkrete Regelungen. Zu Fenstern gibt es hingegen nur rudimentäre Vorgaben und insgesamt wenig Hinweise zur praktischen Umsetzung. Diese Lücke schließt nun die ift-Fachinformation BA-02/1 "Empfehlungen zur Umsetzung der Barrierefreiheit im Wohnungsbau mit Fenstern und Türen", die auf den Ergebnissen des ift-Forschungsvorhabens "Barrierefreiheit von Bauelementen" aufbaut.

Gesetzlich ist der Abbau von Barrieren im Grundgesetz der BRD, im Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen, in der EU-Bauproduktenverordnung und in den Bauordnungen (MBO/LBO) sowie in der baurechtlich eingeführten DIN 18040-2 enthalten. Planer und Fensterbauer müssen in der Praxis jedoch Kompromisse entwickeln und dabei unterschiedliche, mitunter gegenläufige Faktoren berücksichtigen.

Zielkonflikte ergeben sich beispielsweise zwischen den geforderten geringen Bedienkräften und Leistungseigenschaften wie Schallschutz, Schlagregendichtheit oder Einbruchhemmung. In ähnlicher Weise gilt dies für die Schwellenhöhe von Türen und Fenstertüren.

Die Richtlinie enthält konkrete Empfehlungen für die Ausführung von Bauelementen im Hinblick auf die tatsächlichen Nutzergruppen, beispielsweise zur Ausführung der Griffe, zu den Abmessungen, den Öffnungsarten oder der optischen Gestaltung für Sehbehinderte. Denn es ist ein großer Unterschied, ob Türen und Fenster in einer Wohngemeinschaft junger Rollstuhlfahrer, für Blinde oder in einer Pflegestation für Demenzkranke eingesetzt werden. Hier ist eine situative Ausstattung der Bauelemente sinnvoll, um das Optimum für die jeweilige Nutzergruppe zu erreichen, möglichst mit geringen Kosten.

Ein Schwerpunkt liegt auf der Passierbarkeit und der Ausführung von Türschwellen. Gerade für Menschen, die einen Rollator nutzen, können schon geringe Schwellenhöhen eine Stolpergefahr bedeuten oder gar unüberwindbar sein. Außer der Schwellenhöhe hat auch die Schwellengeometrie Einfluss auf die Überrollbarkeit; beides fließt in die Bewertung und Klassifizierung der Überrollbarkeit ein, die als Kenngröße in der ift-Richtlinie BA-01/1 definiert wird.

Zusätzlich unterstützen Tabellen mit einem Vergleich der normativen Anforderungen (DIN 18040-2) und Empfehlungen des ift Rosenheim bei der Ausschreibung. Damit bietet die Fachinformation konkrete Empfehlungen und wertvolle Praxistipps für Bauherren, Planer, Hersteller und Händler von Bauelementen, um die Planung, Ausschreibung und Ausführung privater Wohngebäude, Seniorenheime und Pflegeeinrichtungen zu erleichtern. Quelle: IFT Rosenheim / pgl

Eine Verwendung dieses Textes ist kostenpflichtig. Eine Lizenzierung ist möglich.
Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt auf.