Zwei neue ABGs für Brandschutzkonstruktionen im mehrgeschossigen Holzbau

Hohe Planungssicherheit und breites Programm

RIGIPS Neue Bauartgenehmigungen Holzbau-2

Als erster Hersteller bietet Rigips aus verschiedenen Gipsplattentypen bestehende Lösungen für den Bau von hochfeuerhemmenden, tragenden und raumabschließenden Wänden in Holzrahmen- beziehungsweise Holztafelbauweise für die Gebäudeklassen 4 und 5.

Foto: SAINT-GOBAIN RIGIPS GmbH

Als erster Hersteller bietet Rigips aus verschiedenen Gipsplattentypen bestehende Lösungen für den Bau von hochfeuerhemmenden, tragenden und raumabschließenden Wänden in Holzrahmen- beziehungsweise Holztafelbauweise für die Gebäudeklassen 4 und 5. Neben Gipsfaserplatten nach EN 15283-2 wurden auch Gipsplatten nach EN 520 sowie vliesarmierte Gipsplatten nach EN 15283-1 in Brandschutzkonstruktionen geprüft. Holzrahmenbauer, Fachplaner, Architekten, Sachverständige und Projektleiter können ab sofort auf zwei allgemeine Bauartgenehmigungen (aBG) für hochfeuerhemmende Holztafelwände und Gebäudeabschlusswände in Holztafelbauweise zurückgreifen und darüber hinaus von dem breit gefächerten Lösungsangebot für Brandschutzkonstruktionen profitieren.

Um seinen Kunden ein breit aufgestelltes Portfolio und damit mehr Wahlmöglichkeiten für Brandschutzkonstruktionen im mehrgeschossigen Holzbau bieten zu können, hat Rigips seine Rigidur Gipsfaserplatten, seine Feuerschutzplatten sowie die vliesarmierte Glasroc X Spezialplatte von akkreditierten Prüfstellen prüfen lassen und zwei allgemeine Bauartgenehmigungen beim Deutschen Institut für Bautechnik erfolgreich beantragt.

Breites Angebot an Brandschutzlösungen im Holzbau

Im Ergebnis stehen gleich zwei neue allgemeine Bauartgenehmigungen für hochfeuerhemmende Holztafelwände sowie für Gebäudeabschlusswände in Holztafelbauweise zur Verfügung. Mit den aBGs Z-19.34-2729 und Z-19.34-2728 bietet Rigips ab sofort ein breites Angebot an Brandschutzlösungen im Holzbau: Neben Gipsfaserplatten nach EN 15283-2 können jetzt auch Feuerschutzplatten nach EN 520 und vliesarmierte Gipsplatten nach EN 15283-1 in Brandschutzkonstruktionen eingesetzt werden.

Sicherer Nachweis des Feuerwiderstands

Damit Holzbauten der Gebäudeklassen 4 und 5 mit Brandschutzanforderungen realisiert werden dürfen, muss zum einen die Muster-Holzbau-Richtlinie (MHolzBauRL) berücksichtigt werden. Zum anderen ist für das jeweilige Bauteil ein Nachweis des Feuerwiderstandes erforderlich. Im Anwendungsbereich der MHolzBauRL kann der Nachweis durch die DIN 4102-4 erfolgen oder in Form einer aBG.

„Der sichere Nachweis des Feuerwiderstandes und die richtlinienkonforme Ausführung von Brandschutzkonstruktionen im Holzbau sind ab sofort auch mit unterschiedlichen Plattenmaterialien, der sogenannten Mischbeplankung, möglich“, erklärt Andreas Ebbers, verantwortlicher Entwicklungsingenieur bei Rigips. „Der große Vorteil für Planer und ausführende Fachunternehmen liegt darin, dass sie Beplankungsmaterialien so auswählen können, dass diese den speziellen Anforderungen an das Bauteil entsprechen. Dabei kann es sich um Anforderungen wie zum Beispiel Robustheit, Statik, Aussteifung, Außenwandbeplankung, Feuchteschutz oder auch um Raumluftqualität handeln.“ 

Holzbaubetriebe gewinnen Planungs- und Ausführungssicherheit 

Holzbaubetriebe gewinnen mit den neuen aBGs eine hohe Planungs- und Ausführungssicherheit, da zwischen unterschiedlichen Fugenausbildungen und Befestigungsmitteln gewählt werden kann. So können auch verschiedenste Anschlusssituationen geplant und sofort ausgeführt werden. Weitere Informationen unter rigips.de/holzbau.

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