Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Abschreibung für energieeffiziente Sanierung hat derzeit wenig Chancen

Höhere Umlage bei Sanierung bleibt umstritten

Umlage nach einer Sanierung bleibt umstritten. Bild: Dena

Die Bundeskanzlerin hat eine Debatte zur Umlagefähigkeit von Sanierungsmaßnahmen angestoßen.

Die Turbulenzen um die Umlagemöglichkeiten für energieeffiziente Sanierungen halten an. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte die Debatte durch die Anmerkung angestoßen, man müsse Mieterinnen und Mieter stärker an der Finanzierung von energieeffizienter Sanierung beteiligen. Thüringens Wirtschaftsminister Matthias Machnig hat sich mit scharfer Kritik an der Bundesregierung zu Wort gemeldet. Deren Pläne "sind unsozial und schwächen die Mieterrechte", warnt der Minister. Mit drohenden Mieterhöhungen schwinde die "Akzeptanz für den notwendigen ökologischen Umbau unserer Energieversorgung weiter."

Machnigs Kritik macht sich an zwei Punkten fest. Zum einen ging es um die Frage, ob Mieter bei energietechnischen Umbauarbeiten künftig Mietminderung geltend machen dürfen. Das will die FDP erschweren, von den anderen Parteien kam aber postwendend Widerspruch. Der zweite kritische Punkt aus Sicht Machnigs: Die Bundesregierung plane, die Kosten der Sanierung auch dann auf die Mieter umlegen zu lassen, wenn diese die Betriebskosten des Hauses nicht senkten. Das gelte beispielsweise für Solarstromanlagen. Machnig fordert, die bisherige Regelung beizubehalten, nach der ausschließlich direkt energieeinsparende Sanierungsmaßnahmen umlagefähig sind.

"Statt unausgegorener Vorschläge zu Lasten der Mieter sollte über eine bessere steuerliche Absetzbarkeit von Energieeffizienzinvestitionen in den Gebäudebestand nachgedacht werden", so Machnig. Mit besseren Abschreibungsmöglichkeiten könnte sich auch der Deutsche Mieterbund eher anfreunden als mit einer Umlage auf die Mieter. "Beim Wohnungsneubau haben wir zusammen mit der Bauindustrie Zusagen zur besseren Abschreibung in diesem Bereich gefordert", sagt Lukas Siebenkotten, Geschäftsführer des Deutschen Mieterbunds im Gespräch mit EnBauSa.de. Das sei aber derzeit unrealistisch, weil es mit der FDP kaum zu machen sei, fürchtet er.

Das bestätigt Stephan Thomae, Mitglied des Rechtsausschusses für die Liberalen: "Die FDP setzt sich für einfachere, niedrige und gerechte Steuern mit möglichst wenig Ausnahmetatbeständen ein. Zusätzliche Abschreibungsmöglichkeiten für Vermieter zur Finanzierung von energetischen Sanierungen würden diesem Ziel zuwiderlaufen." Für denkbar hält Thomae ein "Wahlrecht für den Vermieter, nach dem er zwischen der Modernisierungsmieterhöhung und einer vertraglich geregelten Mieterhöhung wählen kann. Bei der mit dem Mieter vertraglich geregelten Mieterhöhung muss der Vermieter dem Mieter nach unserer Vorstellung eine Betriebskostenersparnis mindestens in Höhe der Mieterhöhung garantieren", sagt Thomae.

Die CDU/CSU-Fraktion setze vor allem auf die Weiterführung der Förderprogramme, insbesondere das CO2-Gebäudesanierungsprogramm und das Marktanreizprogramm, kommentiert Volkmar Vogel, Berichterstatter innerhalb der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für den Bereich Umweltpolitik, Bauforschung und Energieeinsparung im Gebäudebereich. "Wir prüfen auch die Möglichkeit besserer Abschreibungsmöglichkeiten wie zum Beispiel im Fall § 82a", ergänzt er. Dieser Paragraph bezieht sich auf technische Anlagen wie Heizung, Solarthermie oder Lüftung, nicht auf Maßnahmen zur Energieeffzienz der Gebäudehülle wie Fenster oder bessere Dämmung.

Sören Bartol, Sprecher der SPD-Fraktion für Bau, Wohnen und Stadtentwicklung spricht sich ebenfalls für eine Fortsetzung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms aus, die schwarz-gelbe Bundesregierung solle "ihre skandalösen Streichpläne bei diesen erfolgreichen Programmen zurücknehmen", fordert er. "Die Nebelbombe der Koalition in Form eines mysteriösen Energiefonds, der wahrscheinlich niemals Realität werden wird, hilft weder dem Klima noch den Haus- und Wohnungsbesitzern weiter", ergänzt er.

Für Die Linke sind "bessere Abschreibungsmöglichkeiten in Verbindung mit staatlichen Förderprogrammen, die eine verbindliche Miete nach Sanierung für einen konkreten Zeitraum vorsehen", ein denkbarer Weg, um wirtschaftliche Anreize für Eigentümer zu schaffen, erklärt Heidi Bluhm, wohnungspolitische Verantwortliche ihrer Fraktion. "Allerdings sollte diese Möglichkeit für alle Eigentümer gelten, auch für Genossenschaften und kommunale Gesellschaften", fordert sie weiter.

Noch nicht festgelegt hat sich die FDP bei der Frage, ob sie die derzeit 11 Prozent Umlagemöglichkeit für ausreichend hält. Die wohnungswirtschaftlichen Verbände fordern schon lange eine Erhöhung. In dieser Frage sei die FDP "noch im internen Abstimmungsprozess", erklärt Thomae gegenüber EnBauSa.de. Klar ist die Position des Koalitionspartners. "Eine höhere Umlagefähigkeit, die in einem sozial verträglichen und vertretbaren Verhältnis steht zur prognostizierten Einsparung von Energiekosten durch diese Maßnahme, halten wir für sinnvoll", bestätigt deren Mietrechtsexperte Volkmar Vogel auf Anfrage von EnBauSa.de.

Die Opposition sieht das anders: SPD-Mann Bartol hält die bestehenden Regelungen für ausgeglichen. Die Linke tritt für eine geringere Umlage ein. "Wir stellen uns ein Umlage von 5 Prozent vor. Dann finanziert sich die Investition innerhalb von 20 Jahren", formulierte Heidrun Bluhm. Dieser Zeitraum entspreche in etwa dem Lebenszyklus von technischen Einbauten wie neuen Heizanlagen. Pia Grund-Ludwig

Eine Verwendung dieses Textes ist kostenpflichtig. Eine Lizenzierung ist möglich.
Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt auf.