Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Europäischer Gerichtshof hatte deutsches Verfahren gekippt

Hendricks: Ländern bei Zulassung von Bauprodukten helfen

Hendricks sagt Ländern Unterstützung bei der Zulassung von Bauprodukten zu. © S. Steins

Bundesbauministerin Hendricks will den Ländern bei der Umsetzung des EuGH-Urteils zu Bauprodukten helfen.

Bundesbauministerin Barbara Hendricks hat den Ländern Unterstützung bei der Umsetzung des EuGH-Urteils zu Bauprodukten zugesagt. Der Europäische Gerichtshof hatte Ende Oktober die deutsche Zulassungpraxis für Bauprodukte für unzulässig erklärt. Das Gericht hatte geurteilt, dass in den Bauregellisten der Länder enthaltene technische Zusatzanforderungen an bereits europäisch harmonisierte Bauprodukte unzulässige Handelshindernisse darstellten.

"Der Bund ist bereit, die Länder mit seinem Sachverstand zu unterstützen und auch die notwendigen Verfahren auf den Weg zu bringen", erklärte Hendricks bei einem Symposium zur EU-Bauproduktenverordnung in Berlin. Nun sei klar, dass man in Deutschland von unmittelbar produktbezogenen Zusatzanforderungen und verpflichtenden nationalen Zulassungen wegkommen und eng mit der Europäischen Kommission zusammenarbeiten müsse. Genauso wichtig sei es aber auch,   gegenüber der Kommission darauf zu bestehen, dass die Mängel und Lücken in der europäischen Harmonisierung von Bauprodukten beseitigt würden, so Hendricks weiter.

Die Ministerin betonte, dass es keine Zweifel an der deutschen Zielsetzung geben dürfe, in jeder Hinsicht europarechtskonform vorzugehen. Berücksichtigt werden müsse allerdings auch, dass das Urteil sich auf die alte Bauproduktenrichtlinie (89/106/EWG) bezieht. Inwieweit seine Aussagen auch in Bezug auf die seit 1. Juli 2013 geltende neue Bauproduktenverordnung gelten, müsse gründlich und in Ruhe untersucht werden. Hendricks bot an, gemeinsam mit den Ländern den mit Kommission und Wirtschaft aufgenommenen Gesprächsfaden konstruktiv weiterzuführen. Auch ein möglicher Handlungsbedarf auf Bundesebene werde gründlich geprüft. pgl

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