Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Separater Versicherungsschutz ist notwendig

Hagel: Millionenschäden an Fassaden und Dächern

Hagel hat Millionenschäden verursacht. © Grund-Ludwig

Hagelsturm: Versicherungen decken Schäden an Fassaden und Dächern, Solarthermie muss gemeldet werden.

Vor allem in Süddeutschland hat ein Hagelsturm Millionenschäden angerichtet. Gebäudeversicherungen decken Schäden an der Fassade und am Dach dann, wenn Sturm und Hagel explizit mit versichert wurden. Ob Solarthermie oder PV versichert sind, hängt von den einzelnen Policen ab.

Golfballgroße Hagelkörner gingen, verbunden mit einem Sturm, in Süddeutschland über weiten Landstrichen nieder und hinterließen eine Schneise der Verwüstung. Durch starke Windböen beschleunigt flogen die Hagelkörner mit enormer Geschwindigkeit waagrecht durch die Luft. Oberlichter an Gebäuden und Fenster gingen zu Bruch, bei frisch sanierten Fassaden platzte großflächig der Putz ab, PV- und Solarthermieanlagen sind beschädigt.

Das volle Ausmaß ist noch nicht abzusehen, schon nach den ersten Tagen sprachen die Versicherungen von Schadensmeldungen in Höhe von mindestens 200 Millionen Euro. Nun ist auch die Frage, wer für Schäden an Gebäuden aufkommt.

"Hagel ist nicht in der Elementarschadenversicherung, die deckt Schäden wie Erdbeben, Hochwasser oder Überschwemmung, Hagel ist separat zu versichern", erklärt Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Versichert ist dann die Kombination Hagel und Sturm ab Windstärke 8. Den Beleg dafür kann durch Wetterdienste erbracht werden, bei Unwetterwarnungen und verheerenden Schäden in der lokalen Umgebung gibt es dazu kaum Probleme mit den Versicherern, meint Grieble. Wichtig: PV- und Solarthermieanlagen müssen der Versicherung vorab gemeldet sein. Bei Fotovoltaik könne es außerdem zusätzlich sinnvoll sein, einen Ertragsausfall abzusichern, "das sollte im Einzelfall kalkuliert werden", so Grieble.

Solarthermie ist häufig mit der Gebäudeversicherung abgedeckt, aber nicht bei allen Versicherungen. Hier ist es wichtig, im Zweifel das Kleingedruckte zu lesen oder nachzufragen.

Gerd Rosanowske, dessen Spezialgebiet die Versicherung von Solaranlagen ist, rät statt der Integration von PV in die Gebäudeversicherung zu einer separaten Police. Der Grund: Durch die Einbeziehung der PV in die Gebäudversicherung wird diese teurer. Teilweise rechnet es sich deshalb, separate Versicherungen abzuschließen.

Doch nicht nur PV und Solarthermie auf den Dächern hat es erwischt, auch Fassaden und Beschattungselemente hat es bei dem Hagelsturm schwer mitgenommen. "Die größten Schäden sind bei jenen Rollläden entstanden, die offenkundig genau in der Fassadenorientierung der Windrichtung lagen. Die schräg auftreffenden Hagelkörner haben teils sämtliche Rollläden einer Gebäudefront durchlöchert", berichtet Ralf Pasker, Leiter Technik beim Fachverband Wärmedämmverbundsysteme, der viele Schäden vor Ort begutachtet hat. "Auch sind Gebäude mit WDVS-Schäden im Bereich des Oberputzes bis maximal auf das Armierungsgewebe zu beobachten, andere WDVS-Gebäude weisen trotz gleicher Fassadenorientierung keinerlei Schäden im Putzsystem auf."

Beschädigt hat es bei den Fassaden also diejenigen, die dem Hagel voll ausgesetzt waren, nicht nur WDVS, sondern auch Glasfassaden und vorgehängte Konstruktionen. Ist das bei neuen Fassaden ein Fall für die Gewährleistung? Wohl eher nicht, meint Ursula Samuel vom Bundesvorstand des Energieberaterverbands GIH. Es gibt zwar bei WDVS Systeme einzelner Hersteller, die einen besseren Schutz vor Hagel versprechen, aber Stand der Technik sind die nicht. Das bedeutet, sie werden nicht standardmäßig verbaut, sondern nur auf Anforderung, und sie sind teurer als andere Lösungen. Deshalb sind "Hagelschäden auch kein Fall von Gewährleistung durch den Handwerker. Ein Leistungsversprechen seitens des Handwerkers wäre Nonsens. Sie können ja auch nicht versprechen, dass es kein Hochwasser geben wird, es sei denn, das Haus steht auf der Zugspitze", sagt Wolfgang Setzler, Geschäftsführer des Fachverbands Wärmedämmverbundsysteme.

Schäden sind also ein Fall für die Gebäudeversicherung des Hausbesitzers. Es mache auch keinen Sinn, Geld zu investieren "um sich eine wie auch immer geartete "Hagelsicherheit" zu erkaufen", so Ulrich Schiffler, Sachverständiger und Fortbildungsberater des Verbands Privater Bauherren. Hagelsichere Verglasungen gebe es ebensowenig wie hagelsichere Dacheindeckungen.

Hausbesitzern, die jetzt Sturm- und Hagelschäden beklagen, rät er, diese möglichst schnell beseitigen zu lassen, sie zumindest abdecken zu lassen, bis die Versicherung den Schaden begutachtet hat. Sie trifft auch eine Obliegenheit, den Schaden gering zu halten. „Regen darf auf keinen Fall in die Konstruktion eindringen, sonst leiden Dämmung und Innenausbau. Damit wird der Schaden größer, die Reparatur langwieriger und komplexer.“

von Pia Grund-Ludwig

 

Das sollten Sie im Schadensfalle tun:

  • Dach und Fassade gründlich auf Schäden hin inspizieren
  • Schäden zeitnah und beweiskräftig dokumentieren, am besten mit Bild
  • Versicherungsschutz prüfen und bekannte Schäden sofort der Versicherung melden. Bei Meldung per Mail Eingangsbestätigung anfordern.
  • Bei Installationen auf dem Dach Anlagen durch Experten prüfen lassen

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