Quelle: DEUTSCHE ROCKWOOL

Ministerien haben sich auf Richtlinien geeinigt

EnEV wird nur für Neubau verschärft

In der Sanierung werden die Anforderungen nicht verschärft. © Berres/ EnBauSa.de

Die Staatssekretäre von Wirtschafts-, Bau- und Umweltministerium haben sich auf Ziele der EnEV verständigt, ein Schriftsatz wird in den nächsten Wochen erwartet.

Die Bundesregierung hat sich auf schärfere Energiespar-Vorschriften für Neubauten verständigt. Erste Informationen dazu gab es von Bau-Staatssekretär Rainer Bomba auf einer Veranstaltung des BDI zur Energiewende im Gebäudebereich. Danach soll es Verschärfungen im Neubau, nicht aber in der Sanierung geben.

Er gehe davon aus, dass die Novelle noch in diesem Jahr ins Kabinett komme, sagte Bomba laut Reuters weiter. So besteht eine Chance, dass die jetzige Koalition die Novelle noch zum Abschluss bringt. Es liegt derzeit noch kein Schriftsatz vor, auf Ebene der Staatssekretäre ist man sich aber über die Ziele einig.

Dass es nicht zu enormen Verschärfungen kommen wird, hatte sich bereits im Frühsommer abgezeichnet. Das BBSR hatte ein Gutachten zur Wirtschaftlichkeit veröffentlicht, das von Verschärfungen abrät. Es gebe "allenfalls geringe Spielräume für eine Verschärfung des Anforderungsniveaus", so die Erhebung.

Zuspruch zu den jetzt bekannt gewordenen Plänen kam aus der Immobilienwirtschaft. GdW-Chef Axel Gedaschko freut sich, dass es keine Verschärfungen für den Gebäudebestand geben soll und bewertet geplante Verschärfungen bei der EnEV 2012 für den Neubau kritisch: "Schon heute wird vorrangig im oberen Preissegment gebaut. Danach liegen die Kaltmieten im Durchschnitt bei 8 Euro. Im unteren Preissegment mit einem Mietendurchschnitt von 5,74 Euro wurde in den alten Ländern nur jede fünfte neue Wohnung gebaut", sagte er gegenüber EnBauSa.de.

Neubau sei durch die Anforderungen an die Energieeffizienz, aber auch durch die Preise für den Baugrund und die Baukosten so teuer geworden, dass er sich in vielen Fällen nur noch im oberen Mietpreissegment rechne.

Die Bundesarchitektenkammer hatte sich auf ihrer Jahreskonferenz ebenfalls gegen eine Verschärfung der Energieeinsparverordnung ausgesprochen. Sie fordert zu dem eine "Energiewende mit Augenmaß". Für Grundbesitzer, Immobilieneigentümer und Bauherren ebenso wie für Mieter und Kommunen müsse die Energiewende machbar und bezahlbar sein, so der Beschluss der Versammlung. Da die Grenzen der Wirtschaftlichkeit im Gebäudebereich bereits mit der EnEV 2009 erreicht seien, fordert die Kammer die Bundesregierung auf, auf Verschärfungen und unnötige Bürokratie in der Novelle EnEV 2012/2013 zu verzichten.

 

Um die Energiesparziele zu erreichen, sei zudem eine Erhöhung der Sanierungsquote im Gebäudebereich von 2 Prozent notwendig. Daher plädiert die Bundesarchitektenkammer dafür, "das energieeffiziente Bauen und Sanieren durch steuerliche Anreize zu fördern und die KfW-Förderprogramme auf ein Volumen von jährlich mindestens 2 Milliarden Euro aufzustocken und diese ebenso wie die Städtebauförderung zu verstetigen."

Scharfe Kritik kommt vom Naturschutzbund Deutschland (Nabu). Ihm gehen die Vorhaben nicht weit genug. "Ramsauer ruiniert die Hausbauer", findet Energie-Experte Ulf Sieberg gegenüber EnBauSa.de deutliche Worte. Die jetzt verabschiedete Novelle zwinge zu neuen Sanierungsrunden, wenn man EU-Recht einhalten wolle.

In Gesprächen sei für Neubauten ab 2014 gegenüber der bisherigen Regelung eine Energieeinsparung von 12,5 Prozent und von 2016 an nochmals 12,5 Prozent vorgesehen. Damit fällt die Bunundesregierung hinter die Beschlüssen des Integrierten Energie- und Klimaprogramms von 2007 zurück. Dort war von 30 Prozent für Neubauten und Bestand die Rede", sagt Sieberg. Auch die Vorgaben der EU, die Niedrigstenergiehäuser bis 2021 erreichen will sei so nicht zu erreichen.

Der Nabu hat mittlerweile ein Gegengutachten zur Vorlage des BBSR erstellt. Die sei ohnehin so interpretiert worden, dass sie der Regierung in den Kram passe, wettert Sieberg. Bei der Wirtschaftlichkeit werde teilweise mit unrealistischen Annahmen gerechnet. So werde als Nutzungdauer 20 Jahre angenommen, das sei aber für viele Bauteile deutlich zu wenig.

Offen ist nach wie vor der Sanierungsfahrplan der Regierung für den Gebäudebestand. Er soll bis 2050 Richtlinien festlegen und sanierungswilligen Gebäudebesitzern zeigen, wie die mittelfristigen Ziele sind.

von Pia Grund-Ludwig

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